FAQ - Eliteförderprogramm der Baden-Württemberg Stiftung

Das Eliteprogramm unterstützt exzellente Nachwuchswissenschaftler/innen, die nach der Promotion eine Laufbahn an der Hochschule anstreben. Sie sollen eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Befähigung für eine wissenschaftliche Karriere erkennen lassen, z.B. eine hervorragende Promotion, Forschungstätigkeit im Ausland oder Mitwirkung am Wissenschaftsmanagement der Hochschule.

Die maximale Fördersumme für ein Projekt beträgt 150.000 € für Personal-, Reise-, Sach- und Investitionsmittel. Die Stelle des Postdoktoranden darf nicht aus den Mitteln des Eliteprogramms gezahlt werden.

Der Eigenbetrag muss von den Instituten/Fakultäten getragen werden. Hierzu wird eine Bestätigung vom Institutsleiter/Dekan der Fakultät benötigt.

Die Projektbeschreibung kann auch in Englisch formuliert sein, das Antragsformular sollte jedoch auf Deutsch ausgefüllt werden.

Es gibt keine Altersbegrenzung für eine Bewerbung.

Ja, das ist kein Problem. Allerdings muss zum geplanten Projektbeginn die Urkunde vorliegen.

Eine Juniorprofessur ist kein Ausschlusskriterium für die Bewerbung im Eliteprogramm. Ob sich ein Projektantrag unter den Mitbewerbern jedoch durchsetzen kann, wird auf Grundlage der Empfehlung des Gutachterkreises entschieden. Dabei werden neben den in der Ausschreibung genannten Kriterien auch weitere Gesichtspunkte und Rahmenbedingungen mit in Betracht gezogen.

Die Auswahlsitzung der Baden-Württemberg Stiftung erfolgt voraussichtlich im November 2024. Ausgewählte Projekte können frühestens im Januar 2025 gestartet werden.

Kontakt

Dr. Astrid Rau

Center for Research Strategy and Support
Helmholtzstr. 22
Raum 1.48
89081 Ulm
Tel.: +49 (0)731/50-25086