Teil des Struktur- und Entwicklungsplanes der Universität Ulm 2022 - 2026
Der Chancengleichheitsplan ist ein wesentliches Instrument der Personalplanung und -entwicklung sowie eine wichtige Grundlage für eine längerfristige gezielte Förderung von Frauen im wissenschaftsstützenden Bereich.
Nach dem neuen Chancengleichheitsgesetz § 5 Absatz 1 entfällt die bisherige Pflicht zur Erstellung eines Chancengleichheitsplanes sofern ein Gleichstellungsplan für alle Beschäftigten gemäß § 4 Absatz 5 LHG erstellt wird. Der Gleichstellungsplan ist dann laut § 7 Absatz 1 LHG Teil des Struktur- und Entwicklungsplanes.
Der Struktur- und Entwicklungsplan der Universität Ulm 2022 - 2026 enthält somit eine Bestandsaufnahme und Auswertung der Beschäftigtenstruktur sowie eine Zielvorgabe zur Beseitigung von Unterrepräsentanz und Fördermaßnahmen für Frauen.