Chancengleichheitsplan

Teil des Struktur- und Entwicklungsplanes der Universität Ulm 2022 - 2026

Der Chancengleichheitsplan ist ein wesentliches Instrument der Personalplanung und -entwicklung sowie eine wichtige Grundlage für eine längerfristige gezielte Förderung von Frauen im wissenschaftsstützenden Bereich.

Nach dem neuen Chancengleichheitsgesetz § 5 Absatz 1 entfällt die bisherige Pflicht zur Erstellung eines Chancengleichheitsplanes sofern ein Gleichstellungsplan für alle Beschäftigten gemäß § 4 Absatz 5 LHG erstellt wird. Der Gleichstellungsplan ist dann laut § 7 Absatz 1 LHG Teil des Struktur- und Entwicklungsplanes.

Der Struktur- und Entwicklungsplan der Universität Ulm 2022 - 2026 enthält somit eine Bestandsaufnahme und Auswertung der Beschäftigtenstruktur sowie eine Zielvorgabe zur Beseitigung von Unterrepräsentanz und Fördermaßnahmen für Frauen.

Beauftragte für Chancengleichheit

Renate Löw de Mata
Universität Ulm
Albert-Einstein-Allee 11

89081 Ulm
Telefon: +49 (0)731 / 50-22816

Festpunkt M24 Raum 222

Sprechzeiten
Mo. - Fr. vormittags sowie nach Vereinbarung

Stellvertretung
Andrea Quintus