Die Beauftragte für Chancengleichheit berät und unterstützt Sie in Ihren Belangen und Interessen wie z.B. in Fragen zu:
- Fort- und Weiterbildung
- Konflikten am Arbeitsplatz
- Sexuelle Belästigung, Mobbing oder Stalking
- Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
- Umsetzung von Strukturen zur Chancengleichheit im Beruf
- Verbesserung von Einstellungs- und Aufstiegschancen für Frauen
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Betreuung von Kindern
- Pflege von Angehörigen
- Regelungen der Arbeitszeit
- Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit
- Telearbeit
- Wiedereinstieg nach Familienphase
Sie können sich ohne Einhaltung des Dienstweges an sie wenden; sie untersteht der Schweigepflicht.
Als Beauftragte für Chancengleichheit berate und unterstütze ich außerdem die Dienststellenleitung sowie die zentralen Gremien bei der Umsetzung der im Grundgesetz Artikel 3 Absatz 2 verankerten tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie der Beseitigung von bestehenden Nachteilen.
Aufgaben und Rechtsstellung der Beauftragten für Chancengleichheit sind in der Neufassung vom Februar 2016 in Kraft getretenen Chancengleichheitsgesetz geregelt.