Satzung
Die Satzung mit Stand 04.11.2020 liegt als PDF-Dokument vor.
Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig.
Über die Aufnahme als Mitglied in der AKADEMIE entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Beitrittsantrag mit einfacher Mehrheit.
I. Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder können Professoren und Privatdozenten der Universität Ulm sein sowie weitere Personen, die sich der wissenschaftlichen Weiterbildung verbunden fühlen, sowie der Präsident und der Kanzler der Universität Ulm und zwar auch nach deren Emeritierung oder zur Ruhesetzung.
II. Fördernde Mitglieder
Fördernde Mitglieder können natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts sein, die die Ziele des Vereins nachhaltig unterstützen wollen. Fördernde Mitglieder üben ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung aus.
Die AKADEMIE für Wissenschaft, Wirtschaft und Technik hat an der Universität Ulm eine Geschäftsstelle eingerichtet. Seit 1. März 2012 wird diese von Frau Dipl.-Betriebswirtin (FH) Ingrid Straub geleitet.
Aufgaben der Geschäftsstelle:
Der Verein bezweckt die Förderung:
In der Akademie haben sich engagierte und kompetente Dozenten der Universität Ulm zusammengeschlossen mit der Aufgabe,
Von der Initiative der Akademie sollen Studierende, Lehrende und insbesondere Absolventen der Universität Ulm profitieren. Eine Hauptzielgruppe sind auch berufstätige Akademiker oder Personen in vergleichbaren Positionen.
Dazu bietet die Akademie als universitätsinterne Leistung u.a. spezifische Weiterbildung an:
Die Inhalte werden zielgruppenorientiert und der jeweiligen Thematik entsprechend aufbereitet und in Form von Inhouse-Seminaren, Abendkursen, Wochenendseminaren, Trainingsprogrammen, Praktika angeboten.
Die Satzung mit Stand 04.11.2020 liegt als PDF-Dokument vor.