Jan-Christian Möller
89081 Ulm
Die Universität Ulm wurde im Dezember 2020 rückwirkend zum 01.10.2020 vom Akkreditierungsrat systemakkreditiert. Sie wurde in einem aufwendigen, aber sehr konstruktiven Verfahren von einer Gutachtergruppe der Akkreditierungsagentur ZEvA begutachtet. Diese kam zu dem Ergebnis, dass das QM der Universität Ulm die rechtlichen Erfordernisse erfüllte, wobei eine Auflage ausgesprochen wurde bzgl. der Veröffentlichung eines Beschwerdewegweisers. Mit der Systemakkreditierung wird bescheinigt, dass die Universität Ulm in der Lage ist, ihre Studiengänge eigenständig zu evaluieren und auf Grundlage des Studienakkreditierungsvertrages und weiterer relevanten Standards zu zertifizieren. Künftig entfallen daher die Programmakkreditierungen durch die externen Akkreditierungsagenturen komplett. In den nächsten 3 Jahren werden auch sämtliche Studiengänge der Universität Ulm das interne Akkreditierungsverfahren durchlaufen haben.
Vertreter der Verwaltung, der Stabsstelle Qualitätsentwicklung, Berichtswesen und Revision sowie aller vier Fakultäten treffen sich regelmäßig, um u.a. ein Meinungsbild über die Systemakkreditierung herbeizuführen. Sie formulierte die Rahmenbedingungen für das zukünftige Qualitätsmanagement-System (QM-System).
Die Durchführung der Systemakkreditierung bedeutet dabei konkret, dass die Funktionsweise des internen Qualitätsmanagement-Systems (QM-Systems) der Universität Ulm überprüft wird. Dies erfolgt durch eine externe Agentur, die am Ende des Begutachtungsprozesses dem Akkreditierungsrat eine Empfehlung zukommen lassen wird. Der Fokus liegt hierbei auf der Betrachtung des Bereichs Studium und Lehre. Ziel der Systemakkreditierung ist die Etablierung von nachhaltigen QM-Strukturen, um die Prozesse im Bereich Lehre zu verbessern. Dabei wird selbstverständlich auf den bereits vorhandenen Regelkreisen und Maßnahmen aufgebaut.
Mit der Einführung der Systemakkreditierung wird angestrebt, dass Akkreditierungsentscheidungen für die verschiedenen Fächer konsistenter gefällt werden und die Fakultäten insgesamt in ihrem Arbeitsaufwand bei der Akkreditierung entlastet werden.
Die Akkreditierungsagentur wird die Universität Ulm zur Systemakkreditierung begleiten und begutachtet die Wirkung des Qualitätsmanagement-Systems auf die Studiengänge.
In der Übergangsphase (bis Ende September 2020) wird in verschiedenen Gremien die Weiterentwicklung des QM-Systems und die Aufnahme neuer Prozesse (vor allem die interne Akkreditierung der Studiengänge) vorangetrieben. Die Ergebnisse werden im Selbstbericht dargestellt.
ie im Zuge der Systemakkreditierung gebildete interne Akkreditierungskommission erhält vom Senat ihre Satzung und ist fortan mit folgenden Aufgaben betraut:
Die erste Begehung stellt ein Kennenlernen der Universität Ulm sowie dessen QM-Systems dar. Ansprechpartner waren aufgrund der Aufgabengebiete vor allem die Hochschulleitung, das Dezernat II und die Stabsstelle QBR sowie Studierendenvertreter. Die Vor-Ort-Begehung dient darüber hinaus der Definition der Programm- und Merkmalsstichproben für die Überprüfung des QM-Systems während einer zweiten Begehung.
Während der zweiten Begehung untersucht die Gutachtergruppe die Funktionalität des QM-Systems anhand von Programm- und Merkmalsstichproben. Ansprechpartner waren an diesem Tag unter anderem die Hochschulleitung, Vertreter des zentralen und dezentralen Qualitätsmanagements, Fachbereichsvertreter der Stichprobenstudiengänge sowie Studierende.
Die Universität Ulm erhält das Gutachten der Akkreditierungsagentur ZEvA.
Die Universität Ulm reicht alle Unterlagen für die Akkreditierung beim Akkreditierungsrat ein.
Die Universität Ulm wurde im Dezember 2020 rückwirkend zum 01.10.2020 vom Akkreditierungsrat systemakkreditiert. Sie wurde in einem aufwendigen, aber sehr konstruktiven Verfahren von einer Gutachtergruppe der Akkreditierungsagentur ZEvA begutachtet. Diese kam zu dem Ergebnis, dass das QM der Universität Ulm die rechtlichen Erfordernisse erfüllte, wobei eine Auflage ausgesprochen wurde bzgl. der Veröffentlichung eines Beschwerdewegweisers. Mit der Systemakkreditierung wird bescheinigt, dass die Universität Ulm in der Lage ist, ihre Studiengänge eigenständig zu evaluieren und auf Grundlage des Studienakkreditierungsvertrages und weiterer relevanten Standards zu zertifizieren. Künftig entfallen daher die Programmakkreditierungen durch die externen Akkreditierungsagenturen komplett. In den nächsten 3 Jahren werden auch sämtliche Studiengänge der Universität Ulm das interne Akkreditierungsverfahren durchlaufen haben.
Die Stabsstelle QBR hat in Zusammenarbeit mit zahlreichen Einrichtungen und Akteuren der Universität einen ausführlichen Beschwerdewegweiser erstellt. Er ermöglicht den Studierenden die jeweils passenden Ansprechpersonen zu identifizieren, die bei auftretenden Problemen und Beschwerden im Stduienbetrieb zu eine Lösung beitragen können.
Die Unterlagen zur Auflagenerfüllung wurden der Stiftung Akkreditierungsrat e.V. eingereicht.
In der 111. Sitzung der Stiftung Akkreditierungsrat wurde über die Auflagenerfüllung im Rahmen der Systemakkreditierung der Universität Ulm entschieden. Der vorgelegt Beschwerdewegweiser für den Studienbetrieb wird als ordnungsgemäße Auflagenerfüllung anerkannt.