Qualitätsentwicklung an der Universität Ulm

Universitäten sind Organisationen eigener Art. Aufgrund der besonderen Motivation der Wissenschaftler, der Einbettung der Fachbereiche und Institute in unterschiedliche Scientific Communities sowie der besonderen Organisations- und Entscheidungsstruktur der Universität müssen die im Rahmen des Qualitätsmanagements einzusetzenden Instrumente sorgfältig ausgewählt und an die besonderen Anforderungen der Universität und ihrer Mitglieder angepasst werden.

Ziel

Das Qualitätsmanagement dient der Sicherung und der Weiterentwicklung der Qualität und Leistungsfähigkeit der Produkte und Prozesse der Universität Ulm.

Zuständigkeit

Dem gesetzlichen Auftrag (§ 5 Abs. 1 LHG BW) entsprechend, ist das Präsidium für die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystem verantwortlich.

Das Präsidium hat dazu seit 2006 folgende Strukturen etabliert:


Darüber hinaus gelten für das Qualitätsmanagement die folgenden Zuständigkeiten:

  • Die Fakultäten und Fachbereiche sind für die Qualität der von ihnen angebotenen Studiengänge verantwortlich.

  • Die Institute sind für die Qualität der von ihnen durchgeführten Forschung verantwortlich.

  • Die Zentralen Universitätseinrichtungen sind für die Qualität der von ihnen angebotenen Infrastrukturen und Dienstleistungen verantwortlich.

Methode

Ein systematisches Qualitätsmanagement beruht auf drei Säulen

  1. Zielsetzung

  2. Prozesslenkung

  3. Qualitätsregelkreis (Plan - Do - Check - Act)

Schematische Darstellung des Qualitätsmanagements: Kreislauf von Plan-Do-Check-Act verknüpft mit dem In- und Output der Hochschule (Von Studierenden und Ressourcen über die Lehre und Forschung hin zu Absolventen und Forschungsergebnissen. Auf diese Einfluss haben während der gesamten Zeit Leitungs- und Unterstützungsprozesse.)

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