Rüdiger Fiebig
89081 Ulm
Im Laufe eines Studienjahrs werden die Studierenden mit einer Vielzahl von Meinungsumfragen konfrontiert, die als fester Bestandteil des Qualitätssicherungsprozesses von Studium und Lehre durchgeführt werden. Die Befragungen decken dabei alle entscheidenden Phasen des Studiums ab, um belastbare Ergebnisse zur Qualität von Studium und Lehre liefern zu können.
Aus diesem Grund ist eine Befragung aller Studierender der Universität außerhalb der Qualitätsentwicklung kaum möglich, ohne dass es zu einer Überschneidung mit bestehenden Befragungen kommt, Dennoch möchte die Universität Ulm es ihrem wissenschaftlichen Personal wie auch ihren Studierenden ermöglichen, Meinungsumfragen an der Uni Ulm als Instrument zur Datenerhebung für Forschungsvorhaben oder auch Qualifikationsarbeiten zu nutzen. Zu diesem Zweck wird seit dem Sommersemester 2014 ein Stichprobenverfahren angewendet.
Um möglichst vielen Interessenten die Möglichkeit zu geben, quantitative Befragungen im Rahmen von Forschungsprojekten oder auch Qualifikationsarbeiten durchführen zu können, wird bei Befragungen von Studierenden der Uni Ulm in der Regel ein Stichprobenverfahren verwendet. Aus einem Pool von rund 8.000 Studierenden (Stand Mai 2014, Bachelor-, Master-, Staatsexamens-Studierende aus deutschsprachigen Studiengängen) werden dafür bis zu vier Zufallsstichproben ohne Zurücklegen gezogen. Diese können im Zeitraum eines Semesters für Online-Befragungen verwendet werden.
Zur Unterstützung eines Befragungsvorhabens durch den Evaluationsservice ist eine Anfrage nötig. Diese sollte ein Exposé des Vorhabens, Entwürfe des Fragebogens sowie des Einladungsschreibens an die Befragten sowie ein ausgefülltes Verfahrensverzeichnis enthalten.
Der Evaluationsservice prüft die Anfrage inhaltlich wie datenschutzrechtlich und bietet fachkundige Beratung für Fragebogendesign, Stichprobengröße und datenschutzrechtliche Fragen an. Nach Klärung aller offener Fragen wird mit den Mailadressen der gezogenen Befragten ein Mailverteiler angelegt, an den die Einladungsmails mit dem Link zur Online-Umfrage geschickt werden können.
Rechtliche Grundlagen:
o Bei Forschungsvorhaben: DSVGO, § 35 LDSG BW
o bei Befragungen zur Qualität von Studium und Lehre: Evaluationsordnung der Uni Ulm
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