Absolventenbefragung

Ziel

Das Feedback der Absolventinnen und Absolventen ist für die Universität Ulm eine wichtige Quelle, um Studienbedingungen dem Bedarf unserer Studierenden anzupassen und den Übergang unserer Absolventinnen und Absolventen ins Berufsleben zu erleichtern.

Verwendung der Ergebnisse

Die Ergebnisse der Befragung werden an der Universität Ulm für die Qualitätsentwicklung der Hochschulausbildung verwendet und fließen in den Bericht zur Lehre ein. Die Berichte zur Lehre stehen für Uni-Angehörige auf der Homepage der Stabsstelle Qualitätsentwicklung zum Download bereit.

Die gewonnen Informationen bieten vielfältige Ansätze für die Entwicklung unserer Studiengänge und die Verbesserung des Angebots unserer Serviceeinrichtungen.

Die Fachbereiche können auf der Grundlage der Ergebnisse ihre Studiengangprogramme überprüfen. Sie können feststellen, ob die Kompetenzen, die sie vermitteln, den beruflichen Anforderungen und Erfahrungen ihrer Absolventinnen und Absolventen gerecht werden.

Auch das Angebot an Schlüssel- und Zusatzqualifikationen kann gezielt erweitert werden. Und die Erkenntnisse über Studien- und Berufsverläufe werden vom Career Service und der Studienberatung genutzt.

Status

Die Universität Ulm führt im Wintersemester 2024/25 die zehnte universitätsweite Absolvent*innenbefragung durch. Alle Absolventinnen und Absolventen des Prüfungsjahres 2023 werden hierzu ab November 2024 angeschrieben. Wir bitten diese um Beteiligung an der Befragung.

Inhalte

Die zentralen Themen unserer Befragung sind:

  • Studium und Studienverlauf
  • Retrospektive Bewertung des Studiums
  • Beschäftigungssituation der Absolventinnen und Absolventen
  • Übergang in die erste Beschäftigung
  • Qualifikation und Tätigkeit, Berufserfolg
  • Zusammenhang von Studium und Beruf, Berufszufriedenheit

Datenschutz

Die Zuständigkeit für die Evaluation im Bereich Studium, Lehre und Weiterbildung ist in der Evaluationsordnung geregelt. Die Evaluationsordnung legt fest, welche personenbezogenen Daten der Lehrpersonen, Studierenden und ehemaligen Studierenden erhoben, weiter verarbeitet und in welcher Form veröffentlicht werden.

Allgemeines

  • Die Befragung wird unter strenger Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durchgeführt.
  • Die Adressdaten werden nicht an Dritte weitergegeben.
  • Die Antworten in den Fragebögen werden nur für Zwecke der Qualitätssicherung von Lehre und Studium verwendet.
  • Die Daten der Befragten sind nach der Eingabe anonym und nicht mit den Adressdaten verknüpfbar.
  • Es werden keine statistischen Auswertungen unter Einbeziehung der Adress- oder Personendaten angefertigt.
  • Die Ergebnisse werden in einer Berichtsform veröffentlicht, die einen Rückschluss auf einzelne Personen nicht zulässt. Beispielsweise werden keine Auswertungen vorgenommen, wenn die Fallzahl bei einer Frage bei n<6 liegt.

Wie kommt die Hochschule an meine Adressdaten?

Die Kontaktdaten der Absolventen bzw. Absolventinnen zum Zeitpunkt der Beendigung ihres Studiums werden für den Versand der Einladungen durch das Studiensekretariat zur Verfügung gestellt. Diese Adressdaten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Absolventenbefragung zusammengestellt. Die rechtliche Grundlage bildet das Landeshochschulgesetz (LHG) für die Hochschulen in Baden-Württemberg insbesondere §5 in Verbindung mit §12 LHG.

Da die bei der Hochschule gespeicherten Adressen der Absolventen ein Jahr nach Studienabschluss nicht immer aktuell sind, werden die Adressen ggf. im Rahmen einer Recherche vor allem mit Hilfe der Einwohnermeldeämter, der Postämter und des Internets aktualisiert.

Wozu dient der Zugangscode?

Jedem Absolventen wird ein zufallsgenierter Zugangscode zugeteilt. Mit Hilfe dieses Codes können die Befragten zum einen an der Online- Befragung teilnehmen (der Schutz vor so genannten "Fremdausfüllern" ist damit ausreichend gewährleistet). Zum anderen kann über die Kontrolle der verwendeten Zugangscodes herausgefunden werden, wer bereits geantwortet hat. Diese Absolventen werden dann nicht noch einmal angeschrieben (insgesamt erfolgen im Laufe der Befragungsphase bis zu vier Kontakte). Eine eindeutige Zuordnung des Zugangscodes zu den Antworten im Fragebogen ist im Befragungssystem nicht möglich.

Warum wurde ich erneut angeschrieben, obwohl ich bereits teilgenommen habe?

Bei dem Versand der Erinnerungsschreiben kann es zu zeitlichen Überschneidungen mit Ihrer Teilnahme kommen. Beim Abgleich der verwendeten Zugangscodes war dieser noch nicht als genutzt markiert.

Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an die Stabsstelle Qualitätsentwicklung der Universität Ulm.

Herr Rüdiger Fiebig, Leiter Evaluationsservice
Tel.: +49 (0)731/50-25104 E-Mail: ruediger.fiebig(at)uni-ulm.de

oder Frau Lydia Jeske
Tel.: +49(0)731/50-25103 E-Mail: lydia.jeske(at)uni-ulm.de

Evaluationsservice: Darstellung von verschieden Diagrammen sybolisieren die Evaluationsergebnisse

Aktuelles

Absolventinnen und Absolventen der Universität Ulm des Prüfungsjahres 2023 sind herzlich eingeladen an der Absolventenbefragung 2024/2025 von November 2024 bis Ende Februar 2025 teilnehmen. Den persönlichen Zugangscode erhalten Sie per Mail oder postalisch im Befragungszeitraum.

Sie haben den Code bereits erhalten? HIER geht es zur Umfrage.

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