In der 111. Sitzung der Stiftung Akkreditierungsrat wurde über die Auflagenerfüllung im Rahmen der Systemakkreditierung der Universität Ulm entschieden. Der vorgelegt Beschwerdewegweiser für den Studienbetrieb wird als ordnungsgemäße Auflagenerfüllung anerkannt.
Entscheidung Stiftung Akkreditierungsrat zur Systemakkreditierung
Universität Ulm Universität UlmStiftung Akkreditierungsrat sieht den eingereichten Beschwerdewegweiser als Erfüllung der Auflage an