Jan-Christian Möller
89081 Ulm
Nach § 11 des Finanzstatuts (2007) für die Universität Ulm trifft das Präsidium geeignete Maßnahmen, damit die Aufgabenerfüllung gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Entsprechend dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vom 01. Mai 1998 in Verbindung mit § 91 Abs.2 AktG und § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz richtet die Universität ein der Universität angemessenes Risikomanagement ein.
Vor dem Hintergrund dieser rechtlichen Verantwortung ist im Rahmen der Jahresabschlussprüfung ein Risikomanagement nachzuweisen.
Dem jährlichen Risikobericht liegen Informationen aus den jährlichen im Frühjahr/Sommer durchgeführten Risikoinventuren zugrunde.
Erkenntnisse zur weiteren Entwicklung einzelner Risiken, die sich seitdem ergeben haben, wurden bei der Verfassung des Risikoberichts zusätzlich zu diesen Informationen berücksichtigt.
Mit dem Risikobericht 2022 wurde das Risikomanagement der Universität Ulm, um die Ziele bzw. Risiken der Lehre, erweitert.