Erste Hilfe an der Universität Ulm

112 - Feuerwehr und Rettungsdienst.

Bei Bränden, lebensbedrohlichen Unfällen oder medizinischen Notfällen wenden Sie sich immer direkt an die Feuerwehr bzw. den Rettungsdienst! Beide erreichen Sie unter derselben Nummer 112.
Diese Nummer funktioniert ohne Vorwahl von allen Telefonen.

Wer ruft an? | Wo ist es passiert?‍ | Was ist passiert? | Wie viele Verletzte? | Warten auf Rückfragen‍!

Informationen zur Ersten Hilfe an der Universität Ulm

Zu den Aufgaben der Ersthelferinnen und Ersthelfern gehören:

  • Sachgerechtes Verhalten bei Unfällen 
  • Erstmaßnahmen am Unfallort und lebensrettende Sofortmaßnahmen 
  • Maßnahmen bei typischen Verletzungen der Muskeln, Gelenke und Knochen und akuten Erkrankungen
  • Überprüfung des erforderlichen Erste-Hilfe-Materials auf Vollständkeit und Einsatzfähigkeit
  • Sicherstellung, dass Erste-Hilfe-Leistungen aufgezeichnet werden (Meldeblock "Dokumentation der Erste-Hilfe-Leitung" DGUV-I 204-021)
  • Sachkundiger Umgang mit Rettungsgeräten, die besondere Kenntnisse verlangen
  • Information der Beschäftigten und Studierenden bezüglich evtl. erforderlicher Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen (Aushänge)

Die Einrichtungen der Universität sind verpflichtet 10% der Beschäftigten zu Ersthelfern zu bestellen, um die Erstversorgung der Beschäftigten und Studierenden sicherzustellen.

Betriebliche Ersthelferin oder Ersthelfer können alle Beschäftigten der Universität Ulm werden. Beschäftigte sind alle Personen, die einen Arbeits-/Dienstvertrag mit der Hochschule geschlossen haben. Dies sind u.a. Angestellte, Arbeiter, Professoren, wissenschaftliche Hilfskräfte und ÜbungsleiterInnen im allg. Hochschulsport. Die Ausbildungskosten werden durch die zuständige Unfallversicherung des Landes (Unfallkasse BW) übernommen.

Details der Ausbildung:

  • umfasst ca. 8 Unterrichtsstunden
  • vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten zur sicheren Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen
  • bietet intensive Übung der Maßnahmen
  • lehrt anhand äußerer Erscheinungsbilder Gefahren zu erkennen
  • wird mit einer Teilnahmebescheinigung abgeschlossen, die z. B. beim Erwerb eines Führerschein anerkannt wird
  • muss in regelmäßigen Zeitabständen (innerhalb von 2 Jahren) aufgefrischt werden

bzw. auffüllen können Sie über die Hausmeister der Universität Ulm.

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