Die Einrichtungen der Universität sind verpflichtet 10% der Beschäftigten zu Ersthelfern zu bestellen, um die Erstversorgung der Beschäftigten und Studierenden sicherzustellen.
Betriebliche Ersthelferin oder Ersthelfer können alle Beschäftigten der Universität Ulm werden. Beschäftigte sind alle Personen, die einen Arbeits-/Dienstvertrag mit der Hochschule geschlossen haben. Dies sind u.a. Angestellte, Arbeiter, Professoren, wissenschaftliche Hilfskräfte und ÜbungsleiterInnen im allg. Hochschulsport. Die Ausbildungskosten werden durch die zuständige Unfallversicherung des Landes (Unfallkasse BW) übernommen.
Details der Ausbildung:
- umfasst ca. 8 Unterrichtsstunden
- vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten zur sicheren Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen
- bietet intensive Übung der Maßnahmen
- lehrt anhand äußerer Erscheinungsbilder Gefahren zu erkennen
- wird mit einer Teilnahmebescheinigung abgeschlossen, die z. B. beim Erwerb eines Führerschein anerkannt wird
- muss in regelmäßigen Zeitabständen (innerhalb von 2 Jahren) aufgefrischt werden