Hier finden Sie die
Erklärung bei Zuwendungen von Dritten
Der Zuwendende ist in allen Fällen beleg- und beweispflichtig!
Die Universität bekommt von Zeit zu Zeit Gelder und Sachen zugewendet, um Forschung und Lehre zu fördern. Oftmals wünscht der Zuwendende eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) für steuerliche Zwecke.
Seit dem 1. Januar 2000 gilt eine verschärfte Rechtslage bzgl. des Inhaltes einer Zuwendungsbestätigung, die zunächst für den Zuwendenden von Bedeutung ist, da er möglicherweise die Zuwendung steuermindernd absetzen möchte.
Auf Grund der neuen Rechtslage (§ 10b EStG, §§ 48 ff EStDV, Erlass des Bundesfinanzministeriums vom 18. November 1999) ist der Aussteller einer Zuwendungsbestätigung verpflichtet, bestimmte Angaben beim Zuwendenden zu erfragen und danach eine Zuwendungsbestätigung auszustellen. Dabei wird dann das Haftungsrisiko (§ 10b Abs. 4 EStG) des Zuwendungsempfängers nahezu beseitigt.
Sollten Sie im Rahmen Ihrer Forschungstätigkeit von Dritten dahingehend angesprochen werden, dass Forschung und Lehre durch eine Zuwendung unterstützt und gefördert werden soll, erfragen Sie bitte sogleich bei Zusage einer Zuwendung die in der nachstehenden Übersicht aufgeführten Angaben. Sobald eine schriftliche Zusage und die erforderlichen Angaben bei Ihnen vorliegen, reichen Sie diese Unterlagen baldmöglichst an die Abteilung für Drittmittelangelegenheiten zur weiteren Bearbeitung weiter.
Sollten hierzu Fragen und Probleme auftreten, steht Ihnen Frau Kravchuk (Tel: 25891) gerne zur Verfügung.
GELDZUWENDUNGEN | SACHZUWENDUNGEN | ||
Das Geld stammt aus | Die Sachzuwendung stammt aus dem | ||
privaten Mitteln | betrieblichen Mitteln | privaten Bereich | betrieblichen Bereich |
Name des Zuwendenden | Name des zuwendenden Unternehmens | Name des Zuwendenden | Name des zuwendenden Unternehmens |
Anschrift des Zuwendenden | Anschrift/Sitz des zuwendenden Unternehmens | Anschrift des Zuwendenden | Anschrift/Sitz des zuwendenden Unternehmens |
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weitere notwendige Angaben: | |
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| Wert der zugewendeten Sache | Wert der zugewendeten Sache |
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| Genaue Bezeichnung der Sache mit Alter, Kaufpreis, Zustand | Genaue Bezeichnung der Sache mit Alter, Kaufpreis, Zustand |
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| Wie wurde der Wert der Sachzuwendung ermittelt? |
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| Entnahmewert aus dem Betriebs-vermögen oder niedrigerer gemeiner Wert? |
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| Sonderfall: |
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Der Zuwendende ist in allen Fällen beleg- und beweispflichtig!