Die von der EU gesetzlich vorgeschriebene Trennungsrechnung zwischen dem hoheitlichen
und dem wirtschaftlichen Bereich der Universität Ulm erfordert, dass die Arbeitszeitanteile
von Mitarbeitern, die aus Landesmitteln finanziert und in diesem Bereich tätig sind, erfasst
werden müssen.
Unter den wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, nach Rücksprache mit dem Wirtschaftsprüfer,
alle sogenannten Betriebe gewerblicher Art (BgA). Dadurch sind auch alle vorsteuerabzugsberechtigten Drittmittelprojekte von der Trennungsrechnung betroffen.
Mitarbeiter, die die beiden folgenden Kriterien erfüllen, müssen ihre Arbeitszeitanteile, für
die sie direkt an diesen Projekten tätig waren, nachweisen:
1.) Finanzierung durch Landesmitteln
Darunter fallen alle Mitarbeiter, die über Stellen oder direkt aus Landesmitteln
finanziert werden.
Nicht betroffen sind Mitarbeiter mit Finanzierungen aus Drittmitteln, Sondermittel des
Landes- bzw. Bundes, Landesstiftung, Stipendien, usw.
Die Mitarbeiter, die direkt durch ein betroffenes Drittmittelprojekt finanziert werden,
müssen keine Arbeitszeitanteile erfassen, da davon ausgegangen wird, dass sie im
Rahmen ihres Vertrages nur für dieses Projekt arbeiten.
2.) Professoren, Wissenschaftler oder Techniker
Darunter fallen alle Professoren und Beschäftigte des wissenschaftlichen oder
technischen Dienstes.
Nicht darunter fallen:
Sekretärinnen, Beschäftigte des Bibliotheks- bzw. Verwaltungsdienstes, Hilfskräfte
der Lehre, Hausmeister, usw.
Diese Mitarbeitergruppe wird im Rahmen des Gemeinkostenzuschlags, der von der
Zentralen Verwaltung errechnet wird, in der Trennungsrechnung berücksichtigt.
Sowohl die Betreuung von Doktoranden, als auch die Arbeitszeiten von Doktoranden, die
nicht der direkten Erbringung der Leistung eines Drittmittelprojektes dienen, sind von der
Erfassung ausgeschlossen.
Sollen Arbeitszeitanteile von bereits ausgeschiedenen Mitarbeitern erfasst werden, kann
eine explizite Unterschrift des Mitarbeiters mit der Angabe „Mitarbeiter inzwischen ausgeschieden“ unterbleiben.
Bitte berücksichtigen Sie bei ihren Meldungen, inwiefern aus den Ergebnissen des jeweiligen
Projektes hervorgeht, welche Mitarbeiter nachweislich daran mitgearbeitet haben (z.B.
Veröffentlichungen, Rechte an Erfindungen/ Erfindervergütung, Protokollen, usw.)!