Arbeitszeitanteile - Trennungsrechnung

Die von der EU gesetzlich vorgeschriebene Trennungsrechnung zwischen dem hoheitlichen und dem wirtschaftlichen Bereich der Universität Ulm erfordert, dass die Arbeitszeitanteile von Mitarbeitern, die aus Landesmitteln finanziert und in diesem Bereich tätig sind, jährlich erfasst werden müssen. Bitte füllen Sie hierzu folgendes Formblatt aus:

Die von der EU gesetzlich vorgeschriebene Trennungsrechnung zwischen dem hoheitlichen

und dem wirtschaftlichen Bereich der Universität Ulm erfordert, dass die Arbeitszeitanteile

von Mitarbeitern, die aus Landesmitteln finanziert und in diesem Bereich tätig sind, erfasst

werden müssen.

 

Unter den wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, nach Rücksprache mit dem Wirtschaftsprüfer,

alle sogenannten Betriebe gewerblicher Art (BgA). Dadurch sind auch alle vorsteuerabzugsberechtigten Drittmittelprojekte von der Trennungsrechnung betroffen.

Mitarbeiter, die die beiden folgenden Kriterien erfüllen, müssen ihre Arbeitszeitanteile, für

die sie direkt an diesen Projekten tätig waren, nachweisen:

 

1.) Finanzierung durch Landesmitteln

Darunter fallen alle Mitarbeiter, die über Stellen oder direkt aus Landesmitteln

finanziert werden.

Nicht betroffen sind Mitarbeiter mit Finanzierungen aus Drittmitteln, Sondermittel des

Landes- bzw. Bundes, Landesstiftung, Stipendien, usw.

Die Mitarbeiter, die direkt durch ein betroffenes Drittmittelprojekt finanziert werden,

müssen keine Arbeitszeitanteile erfassen, da davon ausgegangen wird, dass sie im

Rahmen ihres Vertrages nur für dieses Projekt arbeiten.

 

2.) Professoren, Wissenschaftler oder Techniker

Darunter fallen alle Professoren und Beschäftigte des wissenschaftlichen oder

technischen Dienstes.

Nicht darunter fallen:

Sekretärinnen, Beschäftigte des Bibliotheks- bzw. Verwaltungsdienstes, Hilfskräfte

der Lehre, Hausmeister, usw.

Diese Mitarbeitergruppe wird im Rahmen des Gemeinkostenzuschlags, der von der

Zentralen Verwaltung errechnet wird, in der Trennungsrechnung berücksichtigt.

 

Sowohl die Betreuung von Doktoranden, als auch die Arbeitszeiten von Doktoranden, die

nicht der direkten Erbringung der Leistung eines Drittmittelprojektes dienen, sind von der

Erfassung ausgeschlossen.

Sollen Arbeitszeitanteile von bereits ausgeschiedenen Mitarbeitern erfasst werden, kann

eine explizite Unterschrift des Mitarbeiters mit der Angabe „Mitarbeiter inzwischen ausgeschieden“ unterbleiben.

Bitte berücksichtigen Sie bei ihren Meldungen, inwiefern aus den Ergebnissen des jeweiligen

Projektes hervorgeht, welche Mitarbeiter nachweislich daran mitgearbeitet haben (z.B.

Veröffentlichungen, Rechte an Erfindungen/ Erfindervergütung, Protokollen, usw.)!