Thomas Haimerl
89081 Ulm
Was ist das BEM?
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) unterstützt Beschäftigte der Universität Ulm, auf Grundlage von § 84 (SGB IX), nach langer bzw. schwerer Erkrankung bei der Eingliederung ins Arbeitsleben. Das BEM-Verfahren können betroffene Beschäftigte als Chance wahrnehmen:
Die Koordinationsstelle und das BEM-Team begleiten Sie schrittweise zurück ins Arbeitsleben, sofern Ihr Gesundheitszustand in einem Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit steht und Maßnahmen zur Wiedereingliederung möglich sind.
Was sind die Ziele des BEM an der Universität Ulm? Welche Chancen und Möglichkeiten entstehen daraus für mich?
Durch das BEM soll eine Rückkehr in den beruflichen Alltag ermöglicht und/ oder künftige Ausfallzeiten wegen Erkrankungen minimiert werden. Hauptziel des BEM ist der Erhalt der Arbeitsfähigkeit der/des Beschäftigten und damit die langfristige Sicherung des bisherigen Arbeitsplatzes.
Wem wird das BEM angeboten?
Das BEM wird grundsätzlich allen Beschäftigten der Universität Ulm angeboten – selbstverständlich auch Teilzeitbeschäftigten und Auszubildenden. Ab dem 31. Krankentag innerhalb eines Jahres werden Sie angeschrieben und eingeladen an dem betrieblichen Eingliederungsmanagement teilzunehmen.
In einem Erstgespräch mit der Koordinationsstelle (Herr Haimerl) wird geklärt, in welcher Form und unter Einbezug welcher Unterstützung ein BEM sinnvoll ist. In einem weiteren Gespräch findet gemeinsam mit dem BEM-Team und dem/der betroffenen Beschäftigten eine Fallbesprechung statt. Hier werden mögliche Auswirkungen ihrer/seiner Erkrankung auf den Arbeitsplatz erörtert. Der/die Beschäftigte legt ihre/seine Ziele und Vorstellungen hinsichtlich ihrer/ seiner Tätigkeit dar. Besteht ein Zusammenhang zwischen dem Gesundheitszustand der/des Beschäftigten und dem Arbeitsplatz, werden Maßnahmen festgelegt und durchgeführt. Dies können je nach Fall z.B. sein:
Nach spätestens sechs Monaten wird überprüft, ob die getroffenen Maßnahmen erfolgreich waren oder ob anderweitige Maßnahmen notwendig werden.
Jederzeit kann die/der Beschäftigte aus dem BEM-Verfahren aussteigen. Alle Unterlagen und Informationen werden streng vertraulich behandelt.
Wer gehört zum BEM Team?
Das Kernteam setzt sich aus der Dienststelle (eine Vertreterin aus der Personalabteilung), dem Personalrat (eine/m Vertreter/in des Personalrates) und der Koordinationsstelle (Herr Haimerl) zusammen.
Nach Bedarf werden unter Zustimmung der/des Beschäftigten folgende Stellen mit einbezogen:
Alle Beteiligten im BEM Verfahren verpflichten sich zur vertrauensvollen Zusammenarbeit und zur Wahrung der Vertraulichkeit.
Was ist mit dem Datenschutz?
Selbstverständlich unterliegen alle Beteiligten des BEM-Verfahrens der Schweigepflicht. In der Personalakte wird lediglich vermerkt, ob ein BEM-Verfahren durchgeführt wurde oder nicht und welche Maßnahmen zur Überwindung bzw. zur Vorbeugung der Arbeitsunfähigkeit ggf. ergriffen wurden. Nach Abschluss des BEM-Verfahrens wird der Eintrag in der Personalakte noch drei Jahre aufbewahrt und danach vernichtet.
Alle anderen Unterlagen werden sofort nach Abschluss des BEM-Verfahrens vernichtet.