Maria Elisabeth Stöckle
89081 Ulm
Dieses neue Angebot des betrieblichen Gesundheitsmanagements ist gerade auch für pflegende Beschäftigte wertvoll, um Erholung vom stressigen Alltag zu erfahren und etwas Gutes für sich zu tun.
Individuelle Beratung & Coaching: Restoratives Yoga
Hast du Probleme in der Schulter, Rücken, Hüfte oder Knie? Dann ist diese Einzelstunde genau für dich. Mit gezielt auf dich abgestimmten und regelmäßig angewandten Übungen kannst du in mehreren Wochen deine Probleme lindern. Nach jeder Einzelstunde werden der aktuelle Zustand und die Fortschritte ausgewertet. Auf Basis dessen werden neue und/oder variierte Bewegungsabläufe integriert, die genau auf deinen Körper und deinen Fähigkeiten abgestimmt sind.
Bei diesem Angebot handelt es sich um vier Termine am 16.10., 6.11., 27.11., 18.12.
Ein Termin, der immer zur gleichen gewählten Uhrzeit stattfindet, dauert 30 Minuten und kann in der Zeit von 11.30 bis 17 Uhr gewählt werden.
Veranstaltungsort: N25-2401
Kursleiterin: Füsun Vollmuth
Die Teilnehmergebühr beläuft sich auf 30 Euro für 4 Einheiten, die übrigen Kosten übernimmt das
Projekt. Die Kurszeit wird NICHT als Arbeitszeit angerechnet.
Wert des Sachbezugs: 35 €
Bitte melden Sie sich bei Interesse unter bgm(at)uni-ulm.de unter Angabe des Kursnamens an.
Kurszusagen und Zahlungsinformationen folgen ab dem 07.08.2024.
Mental Load – ein Begriff, der im Alltag von Frauen allgegenwärtig ist. Er beschreibt die unsichtbare Last, die
durch die ständige Verantwortung für das Organisieren, Planen und Erinnern entsteht. Der Vortrag beleuchtet
die Ursachen von Mental Load, wie sich dieses Phänomen im Alltag zeigt und welche Auswirkungen es auf die
Gesundheit und das Wohlbefinden haben kann. Wir erarbeiten Strategien, wie mentale Lasten gerechter
verteilt und besser bewältigt werden können. Wir legen den Fokus auf Selbstfürsorge, klare Kommunikation
und die Umsetzung von konkreten Lösungsansätzen. Die Kamera soll eingeschaltet sein beim Vortrag.
Dieses Angebot findet im Rahmen der Aktionstage des Betrieblichen Gesundheitsmanagements vom 08.-10.10.2024 statt. Das Programm haben Sie vermutlich von Melanie Traub per Rundmail am 12.09.2024 erhalten. Alle Beschäftigten der Universität Ulm können unter Berücksichtigung dienstlicher Verpflichtungen und Termine insgesamt eine Arbeitsstunde auf die Nutzung der Angebote der Aktionstage verwenden.
Anmeldung bis 02.10.2024 mit Kursbuchung über https://cloud.aktivkonzepte.de/hspulm/index.html##/Home/Kurs/301
Angebote der Universität:
für Studierende: Zentrale Studienberatung und Info: Studieren mit Familie
für Beschäftigte: Beratung und Info über einschlägige Beratungsstellen und Entlastungsangebote durch Pflegelotsin Frau Stöckle, Familienservice, oder Pflegelotsin Frau Löw de Mata, Beauftragte für Chancengleichheit, Tel. 0731/50-22816, zur arbeitsvertraglichen Seite berät die Abt. Personalservice. Es wird auf Antrag geprüft, ob die Arbeitszeit und der Arbeitsort kurzfristig flexibilisiert werden können und welche Beurlaubungsmöglichkeiten es gibt. Weiteres
Zudem bietet die Universität Fortbildungsangebote, die helfen, die innere Balance (wieder) zu erhalten.
Sofern sich der zu Pflegende im Krankenhaus/ in der Klinik befindet, gehen Sie bitte auch zum dort angebotenden Sozialen Beratungsdienst. Ist der zu Pflegende privat versichert, rufen Sie die Compass-Pflegeberatung an. Auch diese kommt bei Bedarf zur Beratung ins Krankenhaus/ in die Klinik.
Die Pflegestützpunkte sind wichtige Beratungsstellen für gesetzlich Versicherte. Trägerunabhängig hilft man hier herauszufinden, welche Hilfe die beste für einen Betroffenen ist.
Pflegestützpunkte:
Ulm
Alb-Donau-Kreis
Seniorenberatungsstellen Landkreis Neu-Ulm
deutschlandweite Suche nach Beratung zur Pflege
Jede Krankenkasse bietet Ihnen eine Pflegeberatung.
Diese hilft auch beim Erstellen eines individuellen Versorgungsplans.
Fragen Sie deshalb gezielt bei Ihrer Krankenkasse nach einer Pflegeberatung.
Beratung für privat Versicherte: Compass, Tel. 0800/1018800
Im Herbst 2023 haben wir im Rahmen eines Dialogtags die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in den Fokus genommen. Da rund 75% der Pflegebedürftigen überwiegend durch Angehörige gepflegt werden, spricht man auch bei den pflegenden Angehörigen von "Deutschlands größtem Pflegedienst". Aufgrund der weiteren Alterung der Gesellschaft ist auch für die nächsten Jahre eine Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen und weiter steigenden Versorgungsbedarf zu erwarten.
Viele Pflegende sind einer hohen Doppelbelastung ausgesetzt und leisten oft viel mehr als von Außenstehenden wahrgenommen wird. Um die Vereinbarkeitsangebote der Universität Ulm mit den tatsächlichen Bedarfen ihrer pflegenden Beschäftigten abzugleichen, haben wir Beschäfigte mit Pflegeerfahrung zu einem Austausch eingeladen. Männer wie Frauen benötigen das Verständnis und Rahmenbedingungen, um Pflege und Beruf vereinbaren zu können.
Aus erster Hand wurde berichtet, welche vorhandenen Angebote wichtig sind und wo eventuell zusätzlicher Unterstützungsbedarf gesehen wird:
Die pflegenden Beschäftigten finden die Flexibilität bei der Arbeitszeit und beim Arbeitsort, das große Verständnis bei den Vorgesetzten und Kollegen sowie die Beratungsangebote der Pflegelotsinnen sehr wertvoll. Hilfreich wäre ergänzend, wenn die Mobile Arbeit für pflegende Beschäftigte bedarfsabhängig vorübergehend ausgeweitet werden könnte. Ebenso wurde vorgeschlagen, dass im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements und/oder des internen Fortbildungsprogramms an Veranstaltungen zur Gesunderhaltung von pflegenden Beschäftigten gedacht wird und z. B. den besseren Umgang bei emotionalen Belastungen durch die Pflege behandelt. (Mental load)
Neben der Beratung durch die Pflegelotsinnen ist auch der direkte Erfahrungsaustausch mit anderen Pflegenden wertvoll und soll weiter gefördert werden.
Schließlich wurde auch genannt, dass pflegende Angehörige hin und wieder in die Situation kommen können, dass sie ad hoc für den Pflegefall von der Arbeit freinehmen müssen. Für solche Fälle sollten Beschäftigte und ihre Vorgesetzten gerüstet sein, gerade wenn keine reguläre Vertretung vorhanden ist und/ oder z. B. eine Lehrveranstaltung davon betroffen ist (Vertretungsmanagement/ Notfallplan).
Haben Sie Vorschläge für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, die wir vielleicht umsetzen können? Frau Stöckle, Tel. 50-25012, freut sich über Ihre Ideen.
Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG vom 19.06.2023 führt zu mehreren Verbesserungen.
Das Pflegeunterstützungsgeld kann von Angehörigen pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in akuten Pflegesituationen in Anspruch genommen werden und ist damit nicht mehr beschränkt auf insgesamt zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person. (Hierzu wurde § 44a Abs. 3 SGB XI geändert.)
Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege werden schrittweise angehoben (Pflegegeld und Pflegesachleistungen).
Die Leistungszuschläge, die die Pflegeversicherung nach § 43c SGB XI für Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 in vollstationären Pflegeeinrichtungen seit 2022 übernimmt, werden erhöht. Die Höhe der monatlichen Zuschläge ist dabei abhängig von der Verweildauer der Pflegebedürftigen in der vollstationären Pflege.
Die Budgets für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege werden zum sogenannten Entlastungsbudget zusammengelegt. Dies gilt für pflegebedürftige Kinder (bis 25 Jahre) mit Pflegegrad 4 oder 5 ab dem Januar 2024. Ab dem Juli 2025 auch für die anderen. Neben einer Vereinfachung bedeutet das auch eine Erhöhung der Leistungen in diesem Bereich.
Nähere Informationen sehen Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums
Haben Sie eine akute Pflegefallsituation in Ihrer Familie und müssen nun sofort tätig werden, um die Pflege zu organisieren?
Falls ja, kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht, kurzfristig "frei" von der Arbeit zu erhalten.
zu 4.: ergänzende Hinweise
- für Angestellte: für max. 10 Tage Entgeltausfall kann von der Pflegekasse des zu pflegenden Angehörigen Pflegeunterstützungsgeld und sofern der Beschäftigte nicht gesetzlich krankenversichert ist evtl. auch Zuschüsse zur Krankenversicherung beantragt werden
Das Pflegeunterstützungsgeld kann von Angehörigen seit 2024 pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in akuten Pflegesituationen in Anspruch genommen werden und ist damit nicht mehr beschränkt auf insgesamt zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.
- für Beamte: § 74 Abs. 1 LBG: Freistellung bis zu 10 Arbeitstage, davon 9 unter Belassung der Bezüge
- Zu den "nahen Angehörigen" im Sinne des Pflegezeitgesetzes zählen (Definition gilt für Angestellte und Beamte):
- Die Beschäftigten sind verpflichtet, dem Arbeitgeber die Verhinderung an der Arbeitsleistung unverzüglich anzuzeigen. Eine besondere Form ist für die Anzeige nicht vorgeschrieben. Die Verwendung des Antragsformulars der Abt. III-1 wird empfohlen. Nicht in jedem Fall einer schlimmen Pflegesituation liegen alle Voraussetzungen für die "Pflegezeit bei kurzfristiger Arbeitsverhinderung" gem. § 2 PflegeZG bzw. § 74 Abs. 1 LBG vor. Das Formular bietet an, dass Sie für diesen Fall hilfsweise z. B. Arbeitszeitausgleich oder Urlaub beantragen.
Weitere Hinweise finden Sie in der Freistellungsübersicht bei "Recht" (im Intranet der Uni sichtbar).
Wir wollen Beschäftigte mit Pflegeverantwortung künftig noch besser unterstützen. Über den Mail-Verteiler "Pflegende Beschäftigte" versenden wir E-Mail-Nachrichten zum Thema "Pflege", um Sie z. B. über Neuerungen zu informieren oder um Bedarfe abzufragen.
Bei Interesse bitten wir Sie, eine kurze E-Mail an Frau Stöckle zu senden. Sie können sich jederzeit wieder mit einer kurzen E-Mail an Frau Stöckle aus dem Verteiler abmelden.
Ihre Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Vor- und Nachnamen) werden in einer kennwortgeschützten Excel-Liste erfasst und vertraulich behandelt.
Frau Stöckle, Pflegelotsin steht Ihnen bei Fragen, aber ebenso für Verbesserungsvorschläge gerne zur Verfügung.
10 Schritte zu mehr Freiräumen für pflegende Beschäftigte (von berufundfamilie)
Denken Sie daran, dass Sie nach sechs Monaten Pflege (ab Pflegegrad 2) in häuslicher Umgebung Anspruch auf Verhinderungspflege haben.
Interne Fortbildungsveranstaltungen
Pflegethemen, Stressbewältigung, Angebote des Betrieblichen Gesundheitsmanagements zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit
Unfall, Schlaganfall, Krankheit oder Alter können dazu führen, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr regeln können. Mit entsprechenden Vorsorgedokumenten können Sie Ihre Wünsche für diese Situationen festlegen und bestimmen, wer dann für Sie handeln soll.
Nähere Informationen erhalten Sie u. a. auf den Seiten des Bundesjustizministeriums.
Neu seit dem 1. Januar 2023: In akuten Krankheitssituationen gibt es nun ein gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten. Wenn ein Ehegatte oder ein Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen in Gesundheitsangelegenheiten zu treffen, darf der andere Ehegatte / Lebenspartner für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten Entscheidungen für ihn treffen. Sobald der Patient wieder einwilligungs- und handlungsfähig ist, endet das gesetzliche Vertretungsrecht des Ehegatten automatisch. Eine Verpflichtung zur Vertretung besteht nicht.
Formular akute Pflegesituation für kurzfristige Arbeitsverhinderung (bis zu 10 Tage) nach § 2 PflegeZG bzw. § 74 ABs. 1 LBG - Angebot von der Abt. Personalservice
Musterformulare für Pflege- und Familienpflegezeit - Angebot von www.wege-zur-pflege.de
Seniorenwegweiser der Stadt Ulm Internationaler Seniorenwegweiser der Stadt Ulm
Seniorenwegweiser Alb-Donau (Kreisseniorenrat Alb-Donau-Kreis)
Seniorenwegweiser der Stadt Neu-Ulm
Bundesfamilienministerium
Pflegetelefon Rufnummer 030 20179131 - schnelle Hilfe für Angehörige
Wenn Sie Fragen zum Thema Pflege haben, oder am Ende Ihrer Kräfte sind und nicht mehr weiter wissen, können Sie sich gern an das Serviceteam des Pflegetelefons wenden:
- Anonym und vertraulich
- Gerne auch schriftlich per E-Mail an info@wege-zur-pflege.de
- Mit konkreten Hilfestellungen für Ihre individuelle Situation
- Als Lotse zu den Angeboten vor Ort
Wege zur Pflege
Serviceportal "Zuhause im Alter"
Bundesministerium für Gesundheit: Pflegebedürftig.Was nun?
Online-Ratgeber Pflege, Informationsbroschüren
Hilfe zum Auffinden der passenden Unterstützungsleistungen bietet auch die Webseite des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) - www.zqp.de
Aggression und Gewalt in der Pflege www.pflege-gewalt.de
Barrierefreies Bauen, Leitfaden des Wirtschaftsministeriums (Ba-Wü), Jan. 2017
"Pflegebedürftigkeit - was nun?", Ministerium für Arbeit und Soziales (Ba-Wü), März 2019
Ratgeber der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP)
speziell zu Demenz:
Informationsportal des Bundesfamilienministeriums Wegweiser Demenz
ProjektDEMENZ Ulm u. a. Angebote rund um Demenz in Ulm
Gedächtnissprechstunde Neurologie, Universitätsklinikum Ulm
Entlastung durch niedrigschwellige Betreuungsangebote und haushaltsnahe Dienste
Seit 2015 gibt es für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebotes extra Geldleistungen der Pflegeversicherung. Die Anbieter benötigen eine Zulassung/ Anerkennung, damit die Geldleistungen aus der Pflegeversicherung hierfür einfließen können. Bitte wenden Sie sich an die Pflegekasse bzw. dem privaten Versicherungsunternehmen oder den Pflegestützpunkt für nähere Auskünfte zur Verfügbarkeit der zugelassenen Anbieter in Ihrer Region.
Bayern (ergänzende Leistung seit 2018): Landespflegegeld ab Pflegegrad 2 und Hauptwohnsitz in Bayern
Urlaub mit Pflegebedürftigen - Informationen hierzu z. B. Pflegehotels www.pflege.de oder Reisemaulwurf e. V. Beratung/ Tipps für erholsame Auszeiten für Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf und deren pflegende Angehörige
Fahrservice Angebot des Seniorenrats Ulm für Ulmer Senioren, wenn sie eine Lobby-Card besitzen, schlecht zu Fuß sind und keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können. Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8-11 Uhr Tel. 0731/55215869
Rikscha-Fahrt für Ulmer-Senioren (Ehrenamtliche holen Sie mit der E-Rikscha von zuhause ab. Eine Voraussetzung für die Fahrt ist, dass Sie selbständig in die Rikscha ein- und
aussteigen können. Die Fahrt endet wieder bei Ihnen zuhause.)