Ferienprogramm

2025

Icon Ferienprogramm

Die Universität Ulm plant ein Ferienprogramm für Kinder ab dem Schulalter. Es handelt sich dabei um eine Leistung ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung und ist somit freiwillig. Eine Anmeldung über diese Seite für Ruhetalfreizeiten oder Science Camps ist möglich für Studierende und Beschäftigte der Universität (ohne Medizinische Fakultät), bei den Science Camps auch für Beschäftigte der Medizinischen Fakultät und des Universitätsklinikums. Studierende und Beschäftigte der THU können sich über diese Seite für Ruhetalfreizeiten anmelden.
-> Infos zur Ruhetalanmeldung für Beschäftigte der Medizinischen Fakultät und des Universitätsklinikums

Falls Sie keinen Bezug zur Universität inkl. Universitätsklinikum haben: Ferienprogrammangebote der Universität für externe Kinder (Science Camps)

Unter Umständen kann es bei Veranstaltungen zu Abweichungen bei den Angeboten kommen. Änderungen oder Programmabsagen können nicht ausgeschlossen werden. Folgendes ist geplant (im Januar 2025 folgen weitere Details):

- KW 16 Frühjahr Science Camp (5.-6. Klasse), Mo-Do Online-Anmeldungen vom 03.02. bis 02.03.2025
- KW 32 Sommer Science Camps (5.-8. Klasse), Mo-Fr Online-Anmeldungen: 24.03. bis 25.05.2025
Wenn ein Kind an beiden Camps teilnehmen möchte, geht dies auch mit nur einer Online-Anmeldung innerhalb des ersten Anmeldefensters.
In diesem Jahr ist neben der Online-Anmeldung keine eigenhändige Bewerbung des Kindes erforderlich.


- Ruhetal Pfingst- und Sommerferien: voraussichtlicher Anmeldestart für die Ruhetalfreizeiten: 03.02.2025
Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Ulm plant voraussichtlich wieder, Ruhetalfeizeiten anzubieten, für die die Universität Ulm wieder ein Platzkontingent erhalten soll.

Grundsätzlich können Kinder im Ruhetal teilnehmen, wenn sie 7 Jahre alt sind, oder schon ein Jahr zur Schule gegangen sind, bis zu einem Alter von 14 Jahren.

Erfahrung aus der Vergangenheit: Während die Universität bei den Science Camps meist über ausreichend Plätze verfügt, kann sie in den Ruhetalfreizeiten vereinzelt nicht immer alle Nachfragen decken. Erhält eine Familie über das Platzkontingent der Universität keinen Platz, kann diese die 2. Anmeldemöglichkeit (direkt über das Ruhetal) wahrnehmen.

"Wer zuerst kommt, mahlt zuerst." "First come, first served." Die Anmeldungen werden grds. in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Ruhetalplätze - Abweichung von dieser Regel bei zu großer Nachfrage:

Kinder von Studierenden und Beschäftigten der Universität Ulm: Falls die Zahl der am 1. Anmeldetag bis 13 Uhr eingehenden Anmeldungen unser Kontingent für einen Abschnitt überschreiten sollte, nehmen die bis 13 Uhr eingegangenen Anmeldungen an einem Losverfahren teil. Die Plätze für den betreffenden Abschnitt werden dann über ein Losverfahren vergeben. Betrifft dies mehrere Abschnitte, erfolgt die Platzverlosung in der Reihenfolge der Kalenderwochen. Falls die Platznachfrage für einen Abschnitt unser Kontingent nicht überschreitet, werden die Plätze in der Reihenfolge des Anmeldeeingangs vergeben.

Kinder von Studierenden und Beschäftigten der THU: Übrige Kontingentplätze werden ab der 3. Anmeldewoche in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen vergeben. Sollten bereits am 1. Anmeldetag bis 13 Uhr mehr Anmeldungen eingegangen sein als Kontingentplätze übrig sind, werden die Plältze per Losverfahren vergeben.
 

Science Camps - Abweichung von dieser Regel:

Bei der Vergabe der Plätze zählt nicht ausschließlich die Reihenfolge des Eingangs ("wer zuerst kommt, mahlt zuerst"), wobei es feste Kontingente für die Universität und die Medizinische Fakultät/das Klinikum gibt. Ein großes Augenmerk wird auf die beizufügende Bewerbung des Kindes (selbstgestaltete Bewerbung in Form einer Zeichnung, eines handschriftlichen Textes oder einer Bastelarbeit) gerichtet.
Sie erhalten nach der Anmeldung eine Eingangsbestätigung. Nach Sichtung der bis 15. Februar vorliegenden Bewerbungen durch das ZAWiW werden Sie Anfang März per E-Mail darüber informiert, ob Ihr Kind an der Ferienbetreuung teilnehmen kann oder bei einer starken Nachfrage oder wegen einer fehlenden Bewerbung auf einer Warteliste geführt wird. Sollten Sie Ihr Kind später anmelden und noch Plätze frei sein, dann folgt die Entscheidung entsprechend zu einem späteren Zeitpunkt.

Zuschuss zur Ferienbetreuung

Steuer- und Sozialversicherungspflicht

Die Universität, das Universitätsklinikum und die THU bieten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie an mehreren Wochen ein Ferienprogramm für Kinder an und übernehmen einen Teil der Kosten.

Dieser Zuschuss ist bereits bei den auf diesen Seiten genannten Elternbeiträgen in Abzug gebracht bzw. fließt beim Ruhetal in den Platz-"erwerb" und führt nicht zur Reduzierung des Elternbeitrags.

Zuschüsse des Arbeitgebers an Beschäftigte zur Ferienbetreuung, die für schulpflichtige Kinder gezahlt werden, stellen einen geldwerten Vorteil dar und werden somit sowohl bei der Ermittlung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge als auch der Lohnsteuerberechnung in der Lohn-/Gehaltsabrechnung berücksichtigt.

Steuerpflicht
Der gewährte Zuschuss erhöht Ihr steuerpflichtiges Bruttoentgelt und fließt bei Überschreiten der monatlichen Freigrenze (aktuell 50 €) in vollem Umfang in die Steuerberechnung je nach Ihrer individuellen Lohnsteuerklasse ein. 

Sozialversicherungspflicht
Ihr sozialversicherungspflichtiges Brutto erhöht sich um den gewährten Zuschuss. Der jeweilige Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil wird dann aus dieser Basis errechnet. 

Stand: Januar 2024


Rücktritt/ Abmeldung  vom Programm, für das Sie Ihr Kind bei der Universität Ulm angemeldet haben

SCIENCE CAMP

Wir führen teilweise Kinder auf der Warteliste – sollte Ihr Kind den Platz nicht wahrnehmen können, bitten wir um baldige Mitteilung, um den Platz einem anderen Kind anbieten zu können.

Sollten Sie Ihr Kind abmelden, nachdem Sie den Platz durch Zahlung des Elternbeitrags bestätigt haben, müssen wir einen Unkostenbeitrag in Höhe von 25 EUR einbehalten.

Sollten Sie Ihr Kind innerhalb der letzten 4 Wochen vor Beginn bis spätestens Donnerstag vor Beginn der Veranstaltung (Do vor 11.30 Uhr) von der Veranstaltung abmelden, so behalten wir einen Unkostenbeitrag in Höhe von 50% ein. Bei einer späteren Abmeldung kann der Teilnahmebeitrag grundsätzlich nicht erstattet werden; Ausnahme: im Falle einer Erkrankung, wenn ein Attest spätestens 2 Tage vor Beginn der Veranstaltung vorgelegt wird (eingescannt per E-Mail an info(at)u3gu.de oder Fax an +49 731 50-26609). Liegt das Attest rechtzeitig vor, ist eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr abzüglich des Unkostenbeitrags in Höhe von 25 EUR möglich.
Sollte ein Ferienprogramm pandemiebedingt komplett (ohne alternatives Online-Format) abgesagt werden, erhalten Sie den bezahlten Teilnahmebeitrag zurück. Beim eventuellen Angebot eines webbasierten Alternativprogramms - auch gegebenenfalls zeitreduziert - wird eine Teilrückerstattung erfolgen, sofern es bei der Umorganisation (von Präsenz- auf Online-Format) eine Kostenreduktion von mindestens 20 € je Kind geben sollte.


RUHETAL

Falls Sie Ihr Kind von der Ruhetalfreizeit abmelden möchten, so erklären Sie dies umgehend schriftlich gegenüber dem Ruhetal. Schreiben Sie hierzu eine E-Mail an info(at)ejw-ulm.de und setzen Sie in dieser Mail Frau Stöckle in cc maria.stoeckle(at)uni-ulm.de . Die Modalitäten für die Ruhetalfreizeiten finden Sie ausführlich in den Teilnahmebedingungen für das Ferienwaldheim Ruhetal Ulm. www.ruhetal.de
Bitte beachten Sie, dass der Universität auch bei einer Abmeldung Kosten für jeden ursprünglich gebuchten Platz entstehen.

Sofern Sie Ihr Kind noch nicht beim Ruhetal online angemeldet haben, informieren Sie lediglich Frau Stöckle maria.stoeckle(at)uni-ulm.de.

 

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig, weshalb wir Sie an dieser Stelle gerne informieren, zu welchem Zweck die Universität Ihre Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Ihnen bezüglicher Ihrer personenbezogenen Daten zustehen.

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist gem. Art. 4 Abs. 7 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die
Universität Ulm, 89069 Ulm, Telefon +49 (0)731/50-10, Telefax +49 (0)731/50-22038

Die Universität Ulm ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die durch den Präsidenten Prof. Dr.-Ing. Michael Weber (praesident(at)uni-ulm.de) oder durch den Kanzler Dieter Kaufmann (kanzler(at)uni-ulm.de) vertreten wird.

Bei Fragen rund um den Datenschutz wenden Sie sich bitte an dsb(at)uni-ulm.de oder senden einen Brief mit dem Zusatz "Datenschutzbeauftragte" an die o. g. Adresse.

2. Datenkategorien, Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten Ihre angegebenen personenbezogenen Angaben, um die ordnungsgemäße Planung, Organisation und Durchführung des Ferienprogramms zu ermöglichen. Die Angaben sind für die Anmeldung am Ferienprogramm erforderlich. Insbesondere werden die Daten dafür herangezogen um

- die Registrierung (Interessenbekundung) für das Ferienprogramm zu ermöglichen, die Teilnahmeberechtigung zu prüfen

- die Belegung der einzelnen Veranstaltungen zu planen

- die Kostenzuordnung zum jeweiligen AG vornehmen zu können und dieser den geldwerten Vorteil (Bezuschussung durch den AG) bei der Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge als auch der Lohnsteuerberechnung in der Lohn-/Gehaltsabrechnung gemäß den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen kann

- Ihnen antworten und Informationen zum spezifischen Ferienprogramm senden zu können

- dem Veranstalter Ruhetal die Personen- und Kontaktdaten inkl. Schulklasse, Ihre evtl. genannten Besonderheiten/Wünsche und Personenzahl der Teilnehmer zu übermitteln, damit der Veranstalter eine sinnvolle Gruppeneinteilung (Alter) und -Programminhaltsplanung vornehmen kann und Ihre Wünsche vom Veranstalter berücksichtigt werden können. Daten, die wir dem Ruhetal übermitteln: Gebuchte Ferienprogrammwoche, Kind: Nachname, Vorname, Schulklasse aktuell, Kontakt-E-Mail-Eltern, evtl. Besonderheiten/ Wünsche

 

Der Bezug zur Uni, Uniklinikum, HIU ist gegeben durch (folgende 6 Angaben beziehen sich nur auf die Person, bei welcher der AG-Zuschuss auf der Gehaltsabrechnung erscheinen soll)

Name, Vorname
Telefon privat
Telefon geschäftlich
Status in der Ferienwoche
Arbeitgeber (Hochschule bei Studierenden)
Institut/Abt. (Matrikel-Nr. bei Studierenden) Name, Vorname d. weiteren Erziehungsberechtigten

Da der AG-Zuschuss für das Ferienprogramm als geldwerter Vorteil zu bewerten ist, muss er bei der Ermittlung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge als auch der Lohnsteuerberechnung in der Lohn- Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden. Hierfür übermitteln wir die personenbezogenen Daten „Ferienwoche, Kind: Name, Kind: Vorname, Elternteil: Name, Vorname, Status in der Ferienwoche, Arbeitgeber, Institut/Abteilung, bei Studierenden stattdessen die Matrikelnummer, beim Klinikum und der Medizinischen Fakultät zusätzlich die Personalnummer“

- von Beschäftigten der Universität Ulm (ohne Medizinische Fakultät) an das LBV

- von Beschäftigten der anderen am Ferienprogramm partizipierenden Arbeitgeber (aktuell Universitätsklinikum inkl. Medizinscher Fakultät, Hochschule Ulm, HIU/KIT) an den jeweiligen Arbeitgeber. Neben der Berücksichtigung des geldwerten Vorteils bei der Lohn/ Gehaltsabrechnung dient diese Datenübermittlung auch zum Nachweis für die Inanspruchnahme und der entsprechenden Kostenbeteiligung durch den jeweiligen Arbeitgeber

In Verbindung mit Ihrem Zugriff auf unseren Server werden Daten für Sicherheitszwecke gespeichert und es werden weder direkt personenbezogene noch zu identifizierende Nutzerprofile erstellt. Die statistische Auswertung anonymisierter Datensätze bleibt vorbehalten.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sowie die Weitergabe der Daten an Dritte ist die Vereinbarung zwischen Ihnen und der Universität Ulm sowie zwischen der Universität Ulm und pipapo zur Erfüllung der Betreuung Ihres Kindes, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Soweit wir die Daten von Ihnen oder Ihrem Kind verarbeiten, deren Angabe freiwillig ist, ist die Rechtsgrundlage Ihre Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

 

Veranstaltungen des Botanischen Gartens, teilweise speziell für Kinder

Ringvorlesungen der u3gu, Girls' and Boys' Day

außerhalb der Universität Ulm, u. a.

nicht nur in den Schulferien
Webseite

Ansprechpartner
Science Camps

u3gu
Ulmer 3-Generationen-Uni
Albert-Einstein-Allee 11
89081 Ulm
Verena Glock
Mo - Mi 9.00 - 13.00 Uhr
Tel.: +49 (0) 731 50-26620
Fax: +49 (0) 731 50-26609

Neues Angebot (keine Ferienbetreuung) für Uni-Eltern von Kindergarten- und Grundschulkindern

Wenn Sie eine oder mehrere der folgenden Fragen mit einem JA beantworten können, kann dies interessant für Sie sein!

Haben Sie Kinder im Alter zwischen drei Jahren und dem Grundschulalter?
Wünschen Sie
Anregungen für die Gestaltung der gemeinsamen Familienzeit?
Sind Sie an Themen zur kindlichen Gesundheitsförderung interessiert?

Ab sofort besteht die Möglichkeit, sich für Aktionen und aktuelle Informationen in folgender Mailingliste einzutragen. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt unter bgm(at)uni-ulm.de auf.

Im Rahmen einer Kooperation der Beauftragten für Chancengleichheit und dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement stellen wir Ihnen im regelmäßigen Rhythmus Angebote für die Gestaltung der gemeinsamen familiären Freizeit vor.

Über Ihre Teilnahme freuen wir uns sehr!