Maria Elisabeth Stöckle
89081 Ulm
Zahlreiche Angebote der Universität Ulm helfen, Beruf und Familie zu vereinbaren:
wichtige Informationen der Abt. Personalservice
Liegen für Erholungspausen während der Schwangerschaft
ausleihbare Liegen bei den Hausmeistern
Liegen in den Sanitätsräumen (Uni Ost: N 25, Raum 2109, Uni West: Raum 43.1.219 und Raum 47.0.210, Bibliothek: Raum 37.U.106, Helmholtzstraße 18: Raum U.44)
Laborunterstützungsprogramm (siehe unten bei "speziell für Wissenschaftlerinnen")
Kinderbetreuung: Krippe, Kindergarten, Ferienprogramm, Notfallbetreuung, Eltern-Kind-Räume
Spielzeugkisten, Wickeltische, Kinderhochstühle, ...
Kinderspielecke in einzelnen Büros
Hinweis, wenn Eltern Ihr Kind zur Arbeit mitbringen:
Die Aufsichtspflicht und Haftung liegt bei den Eltern!
Kinder dürfen sich nicht unbeaufsichtigt auf dem gesamten Uni-Gelände und in den Gebäuden und Räumen aufhalten. Die Eltern sind aufsichtspflichtig und haften für ihre Kinder.
Ein Kind mit an die Universität zu nehmen, ist im Betreuungsnotfall und in Abstimmung mit der/ dem Vorgesetzten, ausnahmsweise möglich. Die Betreuung von Kindern mit ansteckenden Krankheiten (Verdacht genügt bereits) oder erhöhter Temperatur ist an der Universität Ulm nicht erlaubt.
Wichtig, um Unfälle und Schäden zu vermeiden: Die Universitätsgebäude und Außenbereiche und selbst der Büroarbeitsplatz bergen Gefahren für Kinder. Dies gilt insbesondere für Steckdosen, Drehstühle etc. Ebenso stellen z. B. Labore, Werkstätten, Flure und Treppenhäuser eine besondere Gefahr dar. Eltern müssen darauf achten, dass Ihr Kind nur mit altersgerechtem Spielzeug in Kontakt kommt und nicht unbeaufsichtigt sind. Eltern sind aufsichtspflichtig für das von ihnen an die Universität mitgebrachte Kind.
Die Gleichstellungsbeauftragte mit ihrem Team bietet für Wissenschaftlerinnen weitere wertvolle Förderungen (u. a. Stipendien, Unterstützungsprogramm für Projektanschub, Überbrückungsprogramm zum Einstieg in die Postdoc-Phase)
Beim Familienservice können Sie eine Laborunterstützung für Nachwuchswissenschaftlerinnen während der Schwangerschaft und Stillzeit beantragen.
Die Laborunterstützung ermöglicht Wissenschaftlerinnen, ihre Forschungsarbeiten im Labor fortzuführen, wenn sie diese aus medizinischen Gründen während Schwangerschaft und Stillzeit nicht selbst durchführen können. Sie wird Doktorandinnen und Postdoktorandinnen der Universität Ulm gewährt, wenn ihre Arbeit im Labor eine Gefährdung für das Kind darstellt. In Einzelfällen können auf Antrag auch Bachelor- und Master-Studentinnen Förderung für eine Laborunterstützung erhalten. Wenn das Institut weder aus Drittmittelprojekten noch aus Stipendien oder Gleichstellungsmitteln der Fakultät eine Laborunterstützung finanzieren kann, ist dieses zentrale Förderinstrument interessant. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Details zur Laborunterstützung
Wiedereinstieg - Guter Start in den Beruf mit Familie
Der Wiedereinstiegsrechner hilft, den persönlichen wirtschaftlichen Vorteil eines Wiedereinstiegs in den Beruf nach einer familienbedingten Erwerbsunterbrechung zu berechnen.