E-Mails
Bitte übermitteln Sie mögliche Dateianhänge in einem aktuellen und nicht makrofähigen Dateiformat (docx, pptx, xlsx, pdf)
Wir sind zuständig für die Entgegennahme von Erfindungsmeldungen der Universität inklusive der Medizinischen Fakultät, die Prüfung einer möglicherweise bestehenden vertraglichen Verwertungsverpflichtung und die sich daraus gegebenenfalls ergebende Inanspruchnahme und Rechteübertragung auf Dritte.
Bei vertraglich nicht gebundenen Erfindungen sind wir zuständig für die inhaltliche Beurteilung von Erfindungen und ihre Verwertungsmöglichkeit. Dazu kooperieren wir mit verschiedenen Patentverwertungsagenturen. Wir sind zuständig für Entscheidungen über Freigabe oder Inanspruchnahme der Erfindungen sowie gegebenenfalls für die Patentanmeldung und Verwertung.
Wir beraten Sie bei Fragen zu Erfindungen und Gebrauchsmustern und zum Arbeitnehmererfindungsgesetz.
Für die Meldung einer Diensterfindung steht Ihnen ein Formblatt zur Verfügung. Sollten Sie die Erfindung in anderer Form melden wollen, bitten wir Sie darauf zu achten, dass uns dennoch alle wesentlichen Informationen zur Beurteilung der Erfindung und ihrer Verwertungsmöglichkeiten vorliegen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
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Dezernat I
Recht, Organisation und Marketing