Transfer von Good-Practice Maßnahmen im Bereich Studium und Lehre

Veranstalter : MWK Baden-Württemberg
Es darf NUR EIN ANTRAG als Transfernehmerin JE HOCHSCHULE eingereicht werden, die Einreichung erfolgt über die Hochschulleitung.

Antragsfrist: 15.03.2025 (Einbringung des Antrags in Präsidium spätestens zum 07.03.2025 vormittags)

Förderdauer: 4-12 Monate

Förderhöhe: bis zu 32.500€ pro Transferpartnerschaft

Ziel: Mit dieser Ausschreibung fördert das Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg den Transfer von Good-Practices im Bereich Studium und Lehre. Maßnahmen, die sich im Rahmen von Evaluationen oder Monitorin als besonders erfolgreich erwiesen haben, können durch eine andere Hochschule adaptiert werden. Gefördert werden können jeweils die transfergebende und die transfernehmende Hochschule.

Gefördert wird der Transfer von

  1. Konzepten und Materialien von Unterstützungs- und Qualifizierungsmaßnahmen in der Studieneingangsphase,
  2. hochschuldidaktischen Maßnahmen,
  3. Maßnahmen und Konzepten zur partizipativen Curriculumsentwicklung, insbesondere im MINT-Bereich.

Antragstellung: 

  • Die Antragstellung ist nur im Verbund von mindestens zwei Hochschulen möglich.
  • Jede Hochschule kann nur einen Antrag als Transfernehmerin einreichen. Der Antrag ist von den Hochschulleitungen zu stellen. Bei Interesse an einer Antragstellung wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Zentrum für Lehrentwicklung.

Weitere Informationen: siehe Ausschreibung