Aufgaben

Die Schwerbehindertenvertretung wird von schwerbehinderte/ihnen gleichgestellte Beschäftigte - an der Universität Ulm und den Bereich der Vorklinik - gewählt und ist für diese zuständig. Dabei hat sie
- die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern,
- ihre Interessen an der Universität zu vertreten
- und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen.

Dies bezieht sich auf alle Angelegenheiten, welche die einzelne schwerbehinderte Person wie auch die schwerbehinderten Personen als Gruppe betreffen.

Die Schwerbehindertenvertretung ist KEIN Teil des Personalrates, wie dies oft angenommen wird. Vielmehr ist die Schwerbehindertenvertretung eine eigene Institution, welche ihre Grundlage im Schwerbehindertengesetz SGB IX hat.

Die Schwerbehindertenvertretung arbeitet jedoch mit dem Personalrat eng zusammen und hat das Recht, an jeder Sitzung teilzunehmen.

Die Schwerbehindertenvertretung hat darüber zu wachen, dass die für die schwerbehinderte/ihnen gleichgestelle Beschäftigte geltenden Gesetze und Verordnungen eingehalten werden.

Sie hat Maßnahmen, die den schwerbehinderten/ihnen gleichgestellte Beschäftigte dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Es handelt sich hierbei vor allem um Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beschäftigung. Die Schwerbehindertenvertretung kann hierbei auf die berufsbegleitenden und psychosozialen Dienste der Integrationsämter  zurückgreifen. Diese Hilfe ist für die Betroffenen kostenlos und wird aus der Ausgleichsabgabe finanziert und soll helfen, behinderungsbedingte Probleme am Arbeitsplatz zu verhindern oder auszuräumen.

Neben der von den schwerbehinderten/ihnen gleichgestellten Beschäftigten gewählten Vertretung gibt es noch die Beauftragte des Arbeitgebers (Schwerbehindertenbeauftragte). Diese vertritt den Arbeitgeber in den Angelegenheiten der schwerbehinderte/ihnen gleichgestellte Beschäftigte. Die Beauftragte ist Partner der Schwerbehindertenvertretung, des Personal- oder Betriebsrates und der Hauptfürsorgestellen. Die/der Beauftragte des Arbeitgebers wird von diesem ernannt und kann auch wieder abberufen werden.

Herr Jan-Christian Möller ist der Inklusionsbeauftragte der Universität Ulm. Frau Katrin Kästle ist die Schwerbehindertenbeauftrage im Bereich Vorklinik.