Modul Masterarbeit
Regelungen zum Modul Masterarbeit enthalten die Rahmenordnung sowie die Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO). Insbesondere ist der §10 der FSPO zu beachten: "Der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit ist spätestens sechs Monate nach Ablegung der letzten Modulprüfung zu stellen."
Ablauf
Wenn Sie Ihre Masterarbeit anmelden, bitten wir Sie folgende Vorgehensweise zu berücksichtigen:
- Thema und Prüferin oder Prüfer suchen
Das Thema Ihrer Masterarbeit legen Sie gemeinsam mit der Betreuerin oder dem Betreuer Ihrer Arbeit fest. Ihre betreuende Person ist auch gleichzeitig die erste Gutachterin/der erste Gutachter (1. Prüferin/1. Prüfer) Ihrer Masterarbeit.
Die 2. Prüferin/der 2. Prüfer ist Ihre zweite Gutacherin/Ihr zweiter Gutachter.
Beide prüfende Personen sind grundsätzlich Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, habilitierte Mitglieder, akademische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der jeweiligen Fakultät, denen die Prüfungsbefugnis übertragen wurde, sowie Lehrbeauftragte.
- Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit + Transcript of Records
Sobald Sie Ihr Thema mit Ihrer betreuenden Person besprochen und festgelegt haben, füllen Sie den Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit aus. Diesen schicken Sie von allen unterschrieben an die SAPS Geschäftsstelle und an das Studiensekretariat.
Im Formular geben Sie auch das Startdatum Ihrer Masterarbeit an.
Fügen Sie einen Auszug aus Ihrem "Transcript of Records" bei, damit nachvollzogen werden kann, dass Sie die für die Zulassung zur Masterarbeit notwendige Anzahl von 48 Leistungspunkten erreicht haben.
- Gebührenbescheid
Sie erhalten daraufhin einen Gebührenbescheid, der sofort zu begleichen ist.
Sonstiges
Die inhaltliche Planung Ihrer Masterarbeit erfolgt anhand des Formblatts "Skizzierung des Arbeitsplans", welches Sie mit der Betreuerin oder dem Betreuer Ihrer Masterarbeit abstimmen.
Sollten Sie eine externe Betreuerin oder einen externen Betreuer haben, können Sie die Kontaktdaten im Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit eintragen. Dies sollten Sie auf jeden Fall mit Ihrem universitären Betreuenden besprechen.
Die externe Betreuerin oder der externe Betreuer ist keine weitere Gutachterin oder kein weiterer Gutachter, kann aber eine Empfehlung aussprechen.
Abgabe
Masterarbeiten müssen fristgerecht im Studiensekretariat abgegeben werden. Eine direkte Abgabe bei den Gutachterinnen oder Gutachtern ist nicht zulässig.
Die Masterarbeit wird fristgemäß in Form einer PDF-Datei abgegeben. Dies ist nur per E-Mail möglich; CD-ROMs und USB-Sticks werden nicht akzeptiert. Sollte die Datei zu groß sein, um sie per E-Mail versenden zu können, dann laden Sie diese bitte unter dem unten stehenden Link hoch und geben als Zieladresse studiensekretariat(at)uni-ulm.de an.
Link zum Hochladen der Abschlussarbeit:
https://www.uni-ulm.de/einrichtungen/kiz/service-katalog/e-mail-kalender-zusammenarbeit/cloudstore/
Eidesstattliche Erklärung
Formblatt zur Eidesstattlichen Erklärung für eine Masterarbeit
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