Modul Masterarbeit
Die Studierenden erweitern im Rahmen dieses Moduls die Fähigkeit, ein Thema aus der aktuellen Forschung im Bereich der Biopharmazeutisch-Medizintechnischen Wissenschaften unter Beachtung wissenschaftlicher Kriterien selbständig zu erarbeiten und darüber hinaus eigene Lösungsansätze zu entwickeln. Über die Ergebnisse erstellt der Studierende eine wissenschaftliche Arbeit.
Regelungen zum Modul Masterarbeit enthalten die Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO). Insbesondere sind §11 und §26 der FSPO zu beachten. Der Antrag auf Ausgabe der Masterarbeit ist spätestens sechs Monate nach Abschluss aller anderen Modulprüfungen zu stellen. Die Masterarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache angefertigt werden.
Leitung
- Prof. Dr. Chrystelle Mavoungou, Hochschule Biberach
- Prof. Dr. Uwe Knippschild, Universität Ulm
Wenn Sie Ihre Masterarbeit anmelden, bitten wir Sie folgende Vorgehensweise zu berücksichtigen:
- Thema und Prüferin oder Prüfer suchen
Das Thema Ihrer Masterarbeit legen Sie gemeinsam mit der Betreuerin oder dem Betreuer Ihrer Arbeit fest. Prüferin oder Prüfer der Masterarbeit kann sowohl ein Professor der Universität Ulm als auch der Hochschule Biberach sein; § 11 Abs. 2 des Allgemeinen Teils der Studien- und Prüfungsordnung gelten entsprechend. Die Masterarbeit kann mit vorheriger Genehmigung des Prüfungsausschusses außerhalb einer am Masterstudiengang Biopharmazeutisch-Medizintechnische Wissenschaften beteiligten Einrichtung der Hochschule Biberach bzw. eines Instituts der Universität Ulm absolviert werden (externe Masterarbeit). Mindestens einer der Prüfenden muss zum Zeitpunkt der Anmeldung an der Universität Ulm oder der Hochschule Biberach tätig und vom Prüfungsausschuss bestellt worden sein.
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Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das IBiT (Institut für Bildungstransfer der Hochschule Biberach). Die Entscheidung über die Durchführung der Masterarbeit erfolgt durch den Studienprüfungsausschuss.
Folgende Anträge sind hierbei durch den Studierenden vorzulegen:- Antrag auf Ausgabe der Masterarbeit
- eventuell Genehmigung einer extern durchgeführten Masterarbeit
- ExposéBitte unterschreiben Sie die Anträge vor der Antragsstellung. Der Antrag ist wenigstens 4 Wochen vor Beginn der Arbeit zu stellen. Der Antrag darf nicht früher als 8 Wochen vor dem Beginn gestellt werden.
Abgabe
Die Masterarbeit wird direkt beim Prüfungsamt der Hochschule Biberach eingereicht. Hierzu sind folgende Unterlagen nötig:
- Masterarbeit 2x in gebundener + 1x in elektronischer Form ODER 3x in gebundener Form
- Alternativ können die Ausfertigungen für den Betreuer direkt bei der betreuenden Person abgegeben werden, jedoch muss in diesem Fall das Prüfungsamt hierüber informiert werden.
- Antrag auf Bewertung der Masterarbeit in zweifacher Ausführung
- Alternativ kann dieser ebenfalls dem Betreuer mit der Masterarbeit ausgehändigt werden. Eine entsprechende Notiz für die das Prüfungsamt ist auch hier zwingend erforderlich.
Antrag auf Aushändigung von Masterzeugnis und Masterurkunde in einfacher Ausführung
Die angebotenen Themen entstammen dem Fachgebiet der Biopharmazeutisch-Medizintechnischen Wissenschaften in Kombination mit angrenzenden Disziplinen. Die Themen sind üblicherweise den jeweiligen Forschungsgebieten der Dozenten zuzuordnen. Jeder Studierende erhält ein individuelles Thema.
Zur Masterarbeit kann nur zugelassen werden, wer mindestens 36 Leistungspunkte erbracht hat.
Die Zeit von der Themenstellung bis zur Abgabe der Masterarbeit beträgt zwölf Monate in Teilzeit oder sechs Monate in Vollzeit. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit ist nur auf Antrag und nur für höchstens drei Monate möglich. Die Begründung des Antrags hat schriftlich zu erfolgen. Über den Antrag entscheidet die Studien- und Prüfungskommission.
Schriftliche Ausarbeitung und Hochschulöffentliches Kolloquium zur Masterarbeit.
Bewertung der Masterarbeit und des Kolloquiums durch zwei Gutachter (Notengewichtung 50/50), davon muss mindestens eine Person dozierender Professor im Master Biopharmazeutisch-Medizintechnische Wissenschaften sein.
Leistungspunkte: 28 Credits plus 2 Credits für Kolloquium
Gefördert vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg