Empfehlung:
Für den Antrag zur Anerkennung Ihrer bereits vorliegenden Kompetenzen, Qualifikationen, Kenntnisse und Fertigkeiten legen Sie dem Fachprüfungsausschuss für jedes Modul, für das Sie die Anerkennung beantragen, ein ausgefülltes Antragsformular sowie zur Bewertung Ihres Antrags geeignete Belege in deutscher oder englischer Sprache vor.
Eine Anerkennung erfolgt z. B. auf Basis folgender Nachweise:
- Transcript of Records (sofern vorhanden)
- Modulbeschreibung (sofern vorhanden)
Beim Antrag auf Anrechnung außerhochschulischer Leistungen sind vom Studierenden in einem Bericht zu erläutern:
- Relevanz der erworbenen Qualifikation oder der beruflichen Tätigkeit im Kontext des Moduls, für das die Anerkennung beantragt wird.
- Detaillierte Beschreibung vorhandener Kompetenzen und Qualifikationen sowie des erworbenen Wissens in Bezug zu den Lehrzielen und den Lerninhalten des Moduls.
Es wird ein Bericht im Umfang von ca. 3 - 4 Seiten erwartet. Die Inhalte des Berichts bleiben vertraulich. Kenntnis erhalten ausschließlich die zuständigen Mitarbeiter/innen der SAPS-Geschäftsstelle, die oder der Modulverantwortliche sowie die Mitglieder des Prüfungsausschusses.
Bei Anrechnung eines Moduls wird die anerkannte Studien- oder Prüfungsleistung in das Transcript of Records des Studierenden aufgenommen. Dabei sind die Noten – soweit die Notensysteme vergleichbar sind – zu übernehmen. Ist das Notensystem nicht vergleichbar oder liegen keine Noten vor, können die Noten umgerechnet werden oder die Anerkennung erfolgt ohne Note.
Die Einreichung von Anträgen auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist erst nach Immatrikulation in einen weiterbildenden Studiengang möglich. Zu einem früheren Zeitpunkt eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet.