FAQ - Eliteförderprogramm der Baden-Württemberg Stiftung

Das Eliteprogramm unterstützt exzellente Nachwuchswissenschaftler/innen, die nach der Promotion eine Laufbahn an der Hochschule anstreben. Sie sollen eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Befähigung für eine wissenschaftliche Karriere erkennen lassen, z.B. eine hervorragende Promotion, Forschungstätigkeit im Ausland oder Mitwirkung am Wissenschaftsmanagement der Hochschule.

Die maximale Fördersumme für ein Projekt beträgt 200.000 € für Personal-, Reise-, Sach- und Investitionsmittel. Die Stelle des Postdoktoranden darf nicht aus den Mitteln des Eliteprogramms gezahlt werden.

Der Eigenbetrag muss von den Instituten/Fakultäten getragen werden. Hierzu wird eine Bestätigung vom Institutsleiter/Dekan der Fakultät benötigt.

Die Projektbeschreibung kann auch in Englisch formuliert sein, das Antragsformular sollte jedoch auf Deutsch ausgefüllt werden.

Ja, das ist kein Problem. Allerdings muss zum geplanten Projektbeginn die Urkunde vorliegen.

Eine Anstellung am Universitätsklinikum ist kein Hindernis.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Projekt nicht in den Bereich der klinischen Forschung fallen darf, d.h. dass es keine Arzt/Patientenbeziehung gibt.

Es gibt keine Altersbegrenzung für eine Bewerbung.

Eine Juniorprofessur ist kein Ausschlusskriterium für die Bewerbung im Eliteprogramm. Ob sich ein Projektantrag unter den Mitbewerbern jedoch durchsetzen kann, wird auf Grundlage der Empfehlung des Gutachterkreises entschieden. Dabei werden neben den in der Ausschreibung genannten Kriterien auch weitere Gesichtspunkte und Rahmenbedingungen mit in Betracht gezogen.

Die Interviews der Baden-Württemberg Stiftung finden im Herbst 2025 statt. Ausgewählte Projekte können frühestens im Januar 2026 und spätestens 6 Monate nach Aufnahme ins Programm gestartet werden.

Kontakt

Dr. Astrid Rau

Center for Research Strategy and Support
Helmholtzstr. 22
Raum 1.48
89081 Ulm
Tel.: +49 (0)731/50-25086