Erstattungsantrag für Open Access Publikationen
Mit diesem Formular können Sie einen Erstattungsantrag für einen Zuschuss oder eine Kostenübernahme zu Ihrer Open-Access-Publikation aus dem Open-Access-Fonds der Universität Ulm bzw. der Medizinischen Fakultät beantragen.
Grundlage sind die Förderbedingungen zur Open-Access-Erstattung. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch und informieren Sie sich vorab - idealerweise bereits vor der Einreichung - ob Sie für Ihren Artikel eine Erstattung beantragen können.
Die wichtigsten Fragen finden Sie in der Hilfebox rechts. Bei Rückfragen schreiben sie bitte an oa [at] uni-ulm.de oder rufen Sie an: +49 (0)731 50-31424.
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An den Service-Points können Sie uns persönlich aufsuchen.
Self Service Funktionen des Identitätsmanagementsystems (IDM): Berechtigungen verwalten, Dienste abonnieren, Passwörter ändern etc.
Recherche im Bibliotheksbestand nach Monografien, Lehrbücher, Zeitschriften, Hochschulschriften, E-Books, E-Journals, Nationallizenzen, sowie im Bestand des institutionellen Repositoriums OPARU:
Etwa 400 Stichwörter führen Sie direkt zu einer einschlägigen Web-Seite des kiz. Wenn Sie ein Stichwort vermissen, geben Sie uns Nachricht an das Team Public Relations.
Hinweise zur APC-Erstattung
Autoren aus den nicht-medizinischen Fakultäten
Antragsberechtigt sind Angehörige der Universität Ulm. Falls der Artikel im Rahmen einer Tätigkeit an der Universität entstanden ist und eingereicht wurde, der Autor zum Zeitpunkt der Rechnungslegung jedoch nicht mehr der Universität angehörig ist und auch keine Universitäts-Emailadresse mehr hat, kann die korrekte Affiliation des Autors beispielsweise über den zuständigen Vorgesetzten bzw. die Institutsleitung bestätigt werden. Studierende wenden sich an den zuständigen Betreuer.
Autoren aus der Medizinischen Fakultät
Antragsberechtigt sind Angehörige der Medizinischen Fakultät der Universität Ulm. Als Faustregel gilt: wer einen Anspruch auf eine E-Mail-Adresse mit Endung "@uni-ulm.de" hat, darf auch die Förderung in Anspruch nehmen.
Falls der Artikel im Rahmen einer Tätigkeit an der Universität entstanden ist und eingereicht wurde, der Autor zum Zeitpunkt der Rechnungslegung jedoch nicht mehr der Universität angehörig ist und auch keine Universitäts-Emailadresse mehr hat, kann die korrekte Affiliation des Autors beispielsweise über den zuständigen Vorgesetzten bzw. die Institutsleitung bestätigt werden. Studierende wenden sich an den zuständigen Betreuer.
In den Förderkonditionen ist festgelegt: "Förderfähig sind nur solche Publikationen, die in originären Open-Access-Zeitschriften erscheinen und die im jeweiligen Fach anerkannte, strenge Qualitätssicherungsverfahren anwenden („Gold OA“)."
Wir überprüfen Journals zunächst anhand des Directory of Open Access Journals. Zeitschriften die dort nicht enthalten sind werden individuell auf oben genannte Kriterien überprüft. Trotz der Überprüfung kann hierbei nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass es sich um sogenannte Predatory Journals handelt.
Wir appellieren an unsere Autoren, sich rechtzeitig vor Einreichung über die Qualität der jeweiligen Zeitschrift zu informieren und sich im gesamten Prozess der Veröffentlichung an bestimmte Grundsätze zu halten. Wir verweisen an dieser Stelle unerfahrene Autoren auf die Initiative "Think. Check. Submit" und auf unsere Erläuterungen zum veröffentlichen von Open Access Artikeln.
Rechnungslegung Verlag-Autor
In der Regel erhalten Sie bei Open-Access-Publikationen eine Rechnung vom Verlag. Wenn Sie die Förderung der Universität in Anspruch nehmen möchten, stellen Sie sicher, dass die Publikation den Förderkriterien entspricht, und dass die Zahlung der Rechnung über Ihr Institut, Ihre Abteilung bzw. Ihre Klinik abgewickelt wird. Sie können nachträglich in diesem Formular eine Erstattung aus dem Open-Access-Fonds beantragen. Bitte beachten Sie: Durch den OA-Fonds können keine Mittel auf private Konten erstattet werden.
Bitte beachten Sie in diesem Kontext unbedingt unsere Seite zu den OA-Förderkonditionen. Hier erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf eine anteilige oder eine vollständige Erstattung der Kosten haben!
Hybrider Open Access ist nicht teil der Förderung durch den Open-Access-Fonds!
Rechnungslegung Verlag-Universität
Bei diversen Verlagen besteht mittlerweile die Möglichkeit, die Rechnung direkt über die Universität abwickeln zu lassen. Details hierzu finden Sie ebenfalls auf unseren Seiten zu den OA-Förderkonditionen. Wenn Ihnen die Rechnung bereits vorliegt, nutzen Sie am besten das Erstattungsformular.