Lizenzverlängerung 2024/2025
Die letzten Lizenzen liefen zum 31. Oktober 2024 aus. Die neuen Lizenzschlüssel wurden Aufgrund von Änderungen bei Bestellung/Vertrag noch nicht im Oktober 2024 erhalten. Neue Lizenzschlüssel sind allerdings schon länger bestellt und sollten sehr bald bei uns eintreffen.
Wenn Sie SPSS dringend benötigen, können Sie die wenigen Tage mit der Testversion überbrücken, die hier zu finden ist: https://www.ibm.com/de-de/spss
Kommunikations- und Informationszentrum (kiz)
Kontaktieren Sie uns bei Fragen und Problemen zu den Services des kiz:
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An den Service-Points können Sie uns persönlich aufsuchen.
Self Service Funktionen des Identitätsmanagementsystems (IDM): Berechtigungen verwalten, Dienste abonnieren, Passwörter ändern etc.
Recherche im Bibliotheksbestand nach Monografien, Lehrbücher, Zeitschriften, Hochschulschriften, E-Books, E-Journals, Nationallizenzen, sowie im Bestand des institutionellen Repositoriums OPARU:
Etwa 400 Stichwörter führen Sie direkt zu einer einschlägigen Web-Seite des kiz. Wenn Sie ein Stichwort vermissen, geben Sie uns Nachricht an das Team Public Relations.
Universitätsklinik
Ansprechpartner für Lizenzen für das Universitätsklinikum ist Frau Herz (Tel. -66235).
Wenn Sie gleichzeitig auch Mitglied der Universität Ulm sind, können Sie natürlich auch die Netzwerklizenzen der Universität Ulm nutzen.
Amos
Das Programm Amos wird zusammen mit SPSS vertrieben und ist im Softwareportal ebenfalls unter "SPSS" zum herunterladen zu finden.
Von Amos existiert – im Gegensatz zu SPSS Statistics – nur eine Version für Windows (und keine für Mac und Linux). Amos kann ebenfalls über Netzwerklizenzen kostenlos von Rechnern um Uninetz genutzt werden, es gelten die selben Bedingungen, wie für SPSS.
Nutzungsbedingungen und Lizenzbestimmungen
Die SPSS-Lizenzen der Universität Ulm können sowohl von Mitgliedern und Angehörigen der Universität werden und ist auf den Einsatz für Forschung und Lehre beschränkt.
Ausschnitt aus der Verpflichtungserklärung:
Berechtigt zur Nutzung sind die Mitglieder und Angehörigen der teilnehmenden Hochschulen und weiteren Personen, die unmittelbar im Auftrag und Namen an der oder für die jeweilige Hochschule tätig sind, bzw. deren Angebote in den gesetzlich festgelegten Aufgabenbereichen nutzen („Endkunden der Hochschule“). Die Nutzung ist ausschließlich im nicht-kommerziellen Zusammenhang und ausschließlich zur Erfüllung der gesetzlichen
Aufgaben der Hochschulen erlaubt (i.d.R. Nutzung in Forschung, Lehre, Studium, Förderungdes wissenschaftlichen Nachwuchses, Wissenstransfer). Die private, nicht kommerzielle Nutzung durch die berechtigten Nutzer ist enthalten (s. „Home-Use“).
Unter nicht-kommerziellem Arbeiten in den gesetzlichen Aufgabenbereichen einer Hochschule versteht man Arbeiten, in deren Rahmen
(i) die Arbeitsergebnisse nicht in erster Linie einem Dritten vorbehalten sind;
(ii) Kopien der Ergebnisse maximal zu den Bereitstellungs-, Vervielfältigungs- und Versandkosten bereitgestellt werden.
Die Nutzung der Programme ist auf nicht einzelnen Personen zuzuordnenden Computern (z.B. in PC-Pools) erlaubt, solange sichergestellt ist, dass die Software nur von berechtigten Nutzern eingesetzt werden kann.