TK-Gebührenabrechnung
Die quartalsweise Gebührenabrechnung besteht aus folgenden Teilen:
- Summenübersicht nach den fünf Organisationen und Kostenstellen
- Abrechnung der Privatgespräche nach Kostenstellen
- Übersicht der Telefonanschlüsse, die einer Kostenstelle zugeordnet sind
- Einzelverbindungsnachweise der Dienstgespräche für beantragte Nebenstellen
- Langsprecherabrechnung für einzelne Dienstgespräche über 10 Euro
- Sonderabrechnung für vorübergehende Telefonanschlüsse von externen Nutzern (Tagungs-, Baustellen- und sonstige Anschlüsse für externe Nutzer [Firmen], die nicht zu den fünf genannten Organisationen gehören)
Antragsmodalitäten
Für Einzelverbindungsnachweise (EVN) der Dienstgespräche ist von allen Nutzergruppen ein formloser Antrag mit Begründung an den Dienstherrn zu stellen. Dieser leitet den genehmigten Antrag an das kiz zur Einrichtung des EVN weiter.
Kommunikations- und Informationszentrum (kiz)
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