EDV-Ansprechpartner in ETB eintragen
Alle Organisationseinheiten der Universität (zentrale wissenschaftliche und betriebliche Einrichtungen, Institute etc.) müssen einen EDV-Ansprechpartner benennen. Dadurch wird sichergestellt, dass insbesondere bei sicherheitsrelevanten Vorfällen (Cyberangriffe, Schwachstellen bei der Konfiguration), bei Störung des allgemeinen IT-Betriebs durch technische Probleme eines von der Einrichtung betriebenen Systems oder dergleichen zeitnah und zuverlässig eine Ansprechperson kontaktiert werden kann.
Im ETB ist dafür die Organisationsrolle "EDV-Ansprechpartner/in" definiert, die einem Beschäftigten der jeweiligen Einrichtung zugeordnet werden kann. Diese kann der berechtigte Personenkreis der Einrichtung (Leitung, Sekretariat etc.) selbst vornehmen und die Zuordnung bei Bedarf auch wieder ändern. Sofern ein Beschäftigter mit dieser Rolle die Einrichtung wechselt bzw. die Universität verlässt, wird die Einrichtungsleitung automatisch per E-Mail benachrichtigt, jemand anderen für diese Rolle zu benennen.
Die folgende Anleitung beschreibt, wie der Eintrag im ETB vorgenommen wird. Es wird dabei vorausgesetzt, dass Sie bereits über die dazu erforderlichen Berechtigungen für die Organisationseinheit verfügen.
Wenn Sie sich am ETB anmelden und auf der rechten Seite den folgenden Block sehen, dann sind Sie bereits Administrator einer oder mehrerer Organisationseinheiten.
Gehen Sie auf den Menüpunkt "Baum durchsuchen" und suchen die jeweilige Organisationseinheit anhand des Namens.
Klicken Sie nun auf den verlinkten Namen der jeweiligen Organisationseinheit (siehe im Bild den unterstrichenen Namen).
Sie sollten jetzt auf der Bearbeitungsseite sein. Scrollen Sie runter, bis Sie folgenden Block entdecken.
Wählen Sie die gewünschte Organisationsrolle aus (in diesem Fall EDV-Ansprechpartner/in) und suchen die Person anhand des Namens oder der E-Mail-Adresse. Wählen Sie die Person im Auswahlfenster aus und klicken dann auf die Schaltfläche "hinzufügen".
Bitte beachten Sie, dass der EDV-Ansprechpartner mindestens universitätsintern sichtbar geschaltet ist und dass die Person eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer hinterlegt hat. Es genügt bereits, wenn die Person im ETB mit einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse auffindbar ist .
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