Per E-Mail hatte die Vizepräsidentin für Lehre und Internationales, Frau Prof. Dr. Bouw, Sie ja bereits im vergangenen Jahr über die Entwicklungen informiert: In einer Pressemitteilung teilten HRK, KMK und VG Wort am 23.12. mit, dass die zum 01. Januar 2017 beschlossene Einzelerfassung und -vergütung der Nutzung von Schriftwerken vorerst bis zum 30. September 2017 ausgesetzt wird. Bis dahin bemühen sich die Parteien darum, eine praxistaugliche Lösung für die Abgeltung von Urheberrechtsansprüchen zu erarbeiten. Selbstverständlich informieren wir Sie zeitnah über die Entwicklungen.
Was bedeutet das nun konkret für Sie?
Bis zum 30.09.2017 bleiben mit diesem Entschluss nun die bislang bestehenden Regelungen in Kraft. Die Vergütung der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Schriftwerken über die VG Wort erfolgt pauschal bis dahin weiterhin durch die Länder. Somit ist es nicht nötig, dass Sie nach § 52a UrhG genutzte Schriftwerke aus Moodle und anderen Onlinequellen entfernen, diese dürfen weiterhin genutzt werden.
Bitte achten Sie wie gewohnt auf eine korrekte Nutzung der entsprechenden Materialien. Eine Nutzung nach § 52a UrhG ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Sie geben die Quelle an.
- Die Bereitstellung dient der Veranschaulichung in der Lehre
- Die Bereitstellung dient keinem kommerziellen Zweck.
- Es gibt kein Lizenzangebot für das Material (ansonsten gilt der Lizenzvorrang, die Lizenz für die elektronisch Bereitstellung muss erworben werden - viele Inhalte stehen jedoch an der UUlm zur Verfügung und Sie können per Link auf diese verweisen!).
- Das Material wird nur einer abgegrenzten Gruppe zur Verfügung gestellt (z.B. passwortgeschützter Kurs).
- Nur kleine Teile eines Werkes: max. 12% bzw. 100 Seiten eine Schriftwerks, max. 5 Minuten aus Musikstücken oder Kinofilmen (älter als 2 Jahre), maximal 6 Seiten Noteneditionen bzw.
- Nur Werke geringen Umfangs, z.B. auch einzelne Beiträge aus Zeitschriften.
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden: zel(at)uni-ulm.de. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Webseiten des kiz.