Das Urheberrecht wirft bei der Verwendung von Multimedia und Internet in der Hochschullehre immer wieder Fragen auf. Darf man ein Bild aus dem Internet oder aus den Cliparts in einem Skript oder Vortrag verwenden, darf ich dieses Dokument dann auch für die Studierenden auf der Lehr-Lernplattform, z.B. auf Moodle oder Ilias, zum Download zur Verfügung stellen oder auf meiner eigenen Webseite? Worauf muss ich achten, wenn ich meine Vorlesung aufzeichne, gelten für die aufgezeichnete (und damit wieder anschaubare) Vorlesung andere Regeln als für die flüchtige Live-Version im Hörsaal? Vielleicht haben Sie sich diese Fragen auch schon einmal gestellt. Und Antworten auf solche Fragen zu finden, ist oftmals nicht ganz einfach. Ein Blick in den Gesetzestext ist zwar manchmal hilfreich, aber wie die Paragraphen für den jeweiligen Anwendungsfall interpretiert werden dürfen, ist für Laien schwierig einzuschätzen.
Deshalb gefällt uns im ZEL das Projekt remus sehr gut. Die Europäischen EDV-Akademie des Rechts gGmbH hat im Projekt remus relevante Informationen zu Rechtsfragen beim Einsatz von Multimedia und Internet in Schule und Hochschule zusammengetragen und präsentiert diese verständlich auf den Webseiten des Projekts. Die Autoren präsentieren dabei sowohl Grundwissen verständlich erklärt als auch Anwendungsfälle, die ausführlich erklärt und aus mehreren Perspektiven beleuchtet werden.
Das ZEL-Fazit ist also: Äußerst lesenswert und informativ. Diese Webseite hat den Weg in unsere Bookmarks auf jeden Fall gefunden.