Wie können Sie Bilder unter freier Lizenz korrekt nutzen? Eine Checkliste.

Universität Ulm

Bei der Verwendung von Bildmaterialien gibt es vieles zu beachten: gilt das Zitatrecht? Geht es nach § 52a UrhG zu Lehr- und Forschungszwecken? Vermeintlich einfach ist dagegen die Verwendung von Bildern die unter freien Lizenzen veröffentlicht wurden - doch auch hier gibt es einiges zu beachten. Mit dieser Checkliste gehen Sie auf Nummer Sicher!

Die folgende Checkliste wurde unter der Lizenz CC BY 4.0 veröffentlicht von Jöran Muuß-Merholz auf www.open-educational-resources.de – Transferstelle für OER. Den Originalartikel finden Sie hier - übrigens mit einem toll aufbereiteten Video, das die Anwendung der Checkliste an einem Fallbeispiel zeigt :-)

Checkliste

Die Checkliste gibt es hier auch zum Download:

  1. Man prüfe, auf welchen Inhalt genau sich die Lizenz erstreckt! Z.B. sind an vielen Stellen im Web Texte neben Bildern vorhanden – und auf getrennte Elemente besteht je ein gesondertes Urheberrecht.
  2. Man prüfe, ob man die einzelnen Vorgaben der Lizenz einhält! Diese stehen im jeweiligen Lizenztext, der immer verlinkt sein sollte. Neben der Namensnennung können das Auflagen wie „nicht-kommerziell“, „Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ oder „keine Bearbeitung“ sein.
  3. Man nenne den Namen des Urhebers! Die Namensnennung muss so erfolgen, wie der Urheber das vorgibt, also z.B. auch mit Pseudonym oder Organisation.
  4. Man gebe einen Hinweis auf die Lizenz!
  5. Dazu gehört auch: Man muss einen Link zum Lizenztext beifügen.
  6. Man vergesse nicht, den Titel des Werks zu nennen! Das gilt natürlich nur, wenn ein Titel angegeben ist, wobei strittig ist, ob z.B. „IMG_6464.jpg“ überhaupt ein Titel ist.
    (Diese Auflage entfällt bei Werken, die nach der neuesten Lizenzversion 4.0 freigegeben werden.)
  7. Man darf die Lizenzangaben nicht verstecken. Es gibt allerdings keine genaue Vorgabe, wo exakt der Hinweis platziert sein muss. Am besten ist es, wenn der Hinweis direkt am Bild zu finden ist. Auf jeden Fall muss der Hinweis ohne große Mühe zu finden und eindeutig dem Werk zuzuordnen sein.
  8. Man kennzeichne Abwandlungen! Das bedeutet: Wer einen Inhalt verändert, muss das deutlich machen.
  9. Jetzt noch ein Hinweis, der gar nicht direkt mit der Lizenz zu tun hat – aber der Lizenz wegen sehr häufig übersehen wird: Man vergesse nicht, auf Persönlichkeitsrechte und Datenschutz zu achten! Denn eine freie Lizenz regelt nur das Recht des Urhebers, also z.B. des Fotografen. Das Recht der abgebildeten Personen ist davon vollkommen unberührt.
  10. Als Zugabe haben wir noch eine Sache, die gar kein MUSS ist – aber sehr hilfreich: Man setze einen Link zur Fundstelle.

Falls Sie Fragen zur Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials für Ihre Lehre haben, wenden Sie sich gerne an uns: elearning(at)uni-ulm.de Das Team des ZLE E-Learning unterstützt und berät Sie gerne!

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