Nachfolgende Regelungen gelten nicht für Studierende der Medizin/Humanmedizin; hier gelten die Regelungen der aktuellen Studien- und Prüfungsordnungen!

Prüfungen und Module - Frequently Asked Questions

Hier erhalten Sie wichtige Informationen zu prüfungsrechtlichen Aspekten Ihres Studiums. Diese sollten Sie vor allem vor Beginn Ihres Prüfungszeitraums nochmals sorgfältig durchlesen. Wenn Sie Fragen zu Prüfungen Ihres Studiengangs haben, dann können Sie sich gerne an die Mitarbeiter des Studiensekretariats wenden. Wir wünschen Ihnen eine lehr- und abwechslungsreiche Studienzeit in Ulm!

 Die rechtlichen Grundlagen für Ihr Studium sind insbesondere:
- das Landeshochschulgesetz (LHG)
- die Rahmenordnung der Universität Ulm (RPO) unter "Allgemein (Rahmenordnung)"
- die Fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen (FSPO) der jeweiligen Studiengänge

Bitte beachten Sie auch:
- die Modulbeschreibungen
- die Studienpläne

Für Studierende

Zum Zeitpunkt der Prüfung muss der Prüfling an der Universität Ulm immatrikuliert sein und ggf. eine Vorleistung vorhanden sein.

Am Ende eines Semesters legen Studierende Prüfungen ab. Der erste Prüfungszeitraum liegt in der Regel in der letzten Vorlesungswoche und den ersten drei vorlesungsfreien Wochen; der zweite Prüfungszeitraum in den letzten drei vorlesungsfreien Wochen und der ersten Vorlesungswoche des Folgesemesters.

Prüfungsanmeldungen haben bei schriftlichen Prüfungen bis spätestens fünf Tage vor Prüfungsdatum zu erfolgen (z.B. Prüfungsdatum 21.02., letzte Anmeldemöglichkeit: 16.02.) Verspätete Anmeldungen sind nicht möglich.

Die Prüfungen im zweiten Prüfungszeitraum können als offene oder geschlossene Prüfungen angeboten werden. Wird eine Prüfung als geschlossene Prüfung angeboten, so dürfen an ihr nur Studierende teilnehmen, die zu einem früheren Prüfungstermin zur selben Prüfung angemeldet waren und diese nicht bestanden haben oder denen wegen eines triftigen Grundes (z.B. Prüfungsunfähigkeit) ein Rücktritt genehmigt wurde. An offenen Prüfungen dürfen alle Studierenden ohne diese Einschränkungen teilnehmen.

Über das Hochschulportal ist die Prüfungsanmeldung und der Ausdruck von Bescheinigungen über erbrachte und angemeldete Leistungen möglich. Somit haben Sie die Möglichkeit, sich orts- und zeitunabhängig zu Ihren schriftlichen und mündlichen Prüfungen anzumelden und Ihre Prüfungsergebnisse abzurufen. Beachten Sie, dass Sie nach jeder getätigten Prüfungsanmeldung auch kontrollieren, ob die Anmeldung tatsächlich vollzogen wurde. Hierzu rufen Sie die PDF-Bescheinigung über angemeldete Prüfungen auf. Prüfungen, für die keine Anmeldung vorliegt, werden nicht gewertet (unabhängig davon, ob sie bestanden oder nicht bestanden sind).

Sollte die Anmeldung über das Hochschulportal nicht möglich sein, erfolgt die Anmeldung direkt beim Studiensekretariat per E-Mail an Studiensekretariat.
Bitte geben Sie immer folgende Informationen an:
- Name und Vorname des Prüflings
- Matrikelnummer
- Name und Nummer der Prüfung
- Datum der Prüfung
- Name des Prüfers
- Notenverbesserungsversuch/Zusatzfach
Beachten Sie bitte die jeweiligen Anmeldefristen.

Wenn Sie zu einer Prüfung, zu welcher Sie sich angemeldet haben, nicht erscheinen, wird die Prüfung mit „nicht bestanden“ (5,0) bewertet.

Der Rücktritt von Klausuren, elektronischen Prüfungen, mündlich Praktischen Prüfungen oder mündlichen Prüfung ohne wichtigen Grund ist gem. §21 Abs. 4 ASPO bis zu einem Tag vor der Prüfung möglich (Beispiel: Prüfung am 10.02., Ein Rücktritt ist bis spätestens 09.02. möglich!).  Für alle anderen Prüfungen gelten die von den Prüfenden festgelegten Fristen zur Abmeldung von einer Prüfung.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rücktritt von einer Prüfung nur aus wichtigem Grund,  z.B. aus Krankheitsgründen, möglich.

Der Rücktritt von mündlichen Prüfungen mit variablen Prüfungsdatum ist bis einen Tag vor der Prüfung möglich. Ist kein Prüfungsdatum mit dem Prüfer vereinbart, ist ein Rücktritt bis zum vorletzten Tag des Semesters (30.03. oder 29.09.) möglich. Ein Rücktritt von mündlichen Prüfungen mit variablen Prüfungsdatum ist nicht über das Portal möglich, sondern kann nur per E-Mail über das Studiensekretariat erfolgen.

Der Antrag auf einen Rücktritt von einer Studien- und Prüfungsleistung muss unverzüglich nach Eintritt des Grundes, ohne schuldhaftes Verzögern, gestellt werden. Wenn Sie am Prüfungstag aus Krankheitsgründen prüfungsunfähig sind, reichen Sie bitte unverzüglich das vom Arzt ausgefüllte Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest)  ein. Ein Rücktritt von der Prüfung nach Absolvieren der Prüfung ist nicht möglich.

In § 6 Abs. 6 der Rahmenordnung der Universität Ulm für Bachelor- und Masterstudiengänge ist geregelt, dass bis spätestens zum Ende des dritten Fachsemesters eine oder mehrere Prüfungen aus den Grundlagen erbracht werden sein muss. Die Orientierungsprüfung darf nur einmal wiederholt werden. Welche Prüfungen in Ihrem Studiengang die Orientierungsprüfung bilden, entnehmen Sie der für Ihren Studiengang gültigen FSPO.

Sollten in einem Studiengang Notenverbesserungsversuche möglich sein, dann ist die Anmeldung über das Hochschuldiensteportal in der Regel nicht möglich. Die Anmeldung zu Freiversuchen erfolgt per E-Mail beim Studiensekretariat. Bitte geben Sie immer folgende Informationen an: - Name und Vorname des Prüflings
- Matrikelnummer
- Name und Nummer der Prüfung
- Datum der Prüfung
- Name des Prüfers
- Notenverbesserungsversuch Bitte beachten Sie die jeweiligen Anmeldefristen.

Während eines beurlaubten Semesters dürfen keine Studien- und Prüfungsleistungen absolviert oder erbracht werden. Ausgenommen hiervon sind

  • die Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungsleistungen eines vorangegangenen Semesters ohne Besuch der Lehrveranstaltung im beurlaubten Semester,
  • die Fertigstellung von Studien- und Prüfungsleistungen, die bereits in einem vorangegangenen Semester begonnen wurden ohne Besuch der Lehrveranstaltung im beurlaubten Semester,
  • die Ablegung von Prüfungen an der Universität Ulm während einer Beurlaubung aufgrund des Studiums an einer ausländischen Hochschule (nicht integriertes Auslandsstudium, z.B. ERASMUS),
  • die Anmeldung, das Erstellen und die Abgabe von Abschlussarbeiten.

Die Anmeldung zu Prüfungen während eines Urlaubssemesters ist über das Hochschulportal nicht möglich. Studierende in Bachelor-, Master- und Lehramtsstudiengängen melden sich fristgemäß per E-Mail an studiensekretariat@uni-ulm.de zu diesen Prüfungen an.

Studierende in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin melden sich über Corona zu diesen Prüfungen an.

Wenn Sie in einem Wahlpflichtmodul (z.B. ASQ) mehr Prüfungen absolvieren als notwendig sind, so werden nur die chronologisch ersten Prüfungen bis zum Erreichen der Leistungspunktezahl für die Notenberechnung dieses Moduls herangezogen.

Studierende melden ihre Bachelor- oder Masterarbeit direkt im Studiensekretariat an. Dabei sind die Formulare
Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit und
Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit zu verwenden. Der Sachbearbeiter im Studiensekretariat prüft, ob die Voraussetzungen zur Anmeldung vorliegen und kontrolliert die fristgemäße Abgabe der Arbeit. Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungszeit müssen beim Fachprüfungsausschuss gestellt werden und können nur genehmigt werden, wenn der Studierende es nicht zu vertreten hat, dass die Frist nicht eingehalten werden kann (z.B. Krankheit, Ausfall von Maschinen, die für die Anfertigung der Arbeit benötigt werden, etc.).

Bachelor- und Masterarbeiten müssen fristgerecht im Studiensekretariat abgegeben werden. Eine direkte Abgabe bei den Gutachtern ist nicht zulässig. 

Die Bachelor-/Masterarbeit wird fristgemäß in Form einer PDF-Datei abgegeben. Dies ist nur per E-Mail möglich; CD-ROMs und USB-Sticks werden nicht akzeptiert. Sollte die Datei zu groß sein, um sie per E-Mail versenden zu können, dann laden Sie diese bitte unter dem unten stehenden Link hoch und geben als Zieladresse studiensekretariat(at)uni-ulm.de an.

Link zum Hochladen der Abschlussarbeit:

https://www.uni-ulm.de/einrichtungen/kiz/service-katalog/e-mail-kalender-zusammenarbeit/cloudstore/

Bitte achten Sie darauf, dass die Eigenständigkeitserklärung unterschrieben ist (auch in der pdf-Version der Abschlussarbeit). Weiterführende Informationen finden Sie im dazugehörigen Schreiben.

Zusätzlich zur elektronischen Form muss die Bachelor/-Masterarbeit in folgenden Studiengängen in gebundener Form fristgerecht beim Studiensekretariat abgegeben werden:
Advanced Oncology, Biochemie (FSPO 2017), Biologie (FSPO 2017 und FSPO 2011), Biophysics (FSPO 2014), Industrielle Biotechnologie, Informationssystemtechnik (FSPO 2017), Pharmazeutische Biotechnologie. Es ist darauf zu achten, dass sowohl die gebundene Form (Papierversion) als auch die digitale Version (pdf-Datei oder Hochladen in der cloudstore) fristgerecht beim Studiensekretariat eingehen.

Für alle anderen Studiengänge (auch für alle Lehramt-Studierende) gilt:  Es muss keine gebundene Version abgegeben werden, die digitale Version ist ausreichend. Reichen die Studierenden dennoch eine gebunde Version ihrer Abschlussarbeit ein, gilt als Abgabedatum der Eingang der digitalen Version. Für den Fall, dass ein/e Prüfer/in eine gedruckte Version wünscht, erfolgt dies im Einzelfall durch Absprache zwischen dem Prüfling und den Prüfenden.

Die Abgabe der gebundenen Version der Abschlussarbeit kann entweder per Post erfolgen (Adresse: Universität Ulm, Abt. II-2 Studiensekretariat, Albert-Einstein-Allee 11, 89081 Ulm) oder die Abschlussarbeiten werden in den großen silbernen Briefkasten eingeworfen. Der Briefkasten befindet sich vor dem Studiensekretariat, Zimmer 2203/M23. Die Anzahl der gebundenen Arbeiten entspricht der Anzahl der Prüfer (Masterarbeit immer zwei, Bachelorarbeit in der Regel ein Exemplar, außer: Informationssystemtechnik zwei).

Die Abschlussarbeiten (elektronische oder gebundene Form) werden vom Studiensekretariat unverzüglich an den Erst- und evtl. Zweitgutachter versandt.

Für Studierende, die noch nicht nach einer FSPO studieren, die zum WiSe22/23 in Kraft getreten ist, gilt noch: Nach Erhalt der Gutachten und dem Absolvieren aller sonstigen Prüfungsleistungen erstellt das Studiensekretariat das Abschlusszeugnis und die Abschlussurkunde. Dies kann allerdings mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen.

Für Studierende, die nach einer FSPO studieren, die zum WiSe22/23 in Kraft getreten ist oder zukünftig in Kraft treten wird, gilt: Die Abschlussunterlagen müssen beim Studiensekretariat beantragt werden.


Medizin

  • Staatsexamen
    Das Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie veröffentlicht und aktualisiert laufend Informationen zu den Staatsexamina in Medizin auf seiner Internet-Seite. Dort sind u. a. auch die Approbationsordnungen und Hinweise zu Prüfungsterminen zu finden. Die Anmeldung zu den Staatsexamina erfolgt online beim Landesprüfungsamt.
  • Scheinpflichtige Lehrveranstaltungen
    Scheinpflichtige Lehrveranstaltungen können nur besucht werden, wenn zuvor eine Anmeldung dafür über das Studiendekanat erfolgt ist. Damit ist zugleich die verbindliche Anmeldung zu den in Zusammenhang mit der Lehrveranstaltung erstmalig zu absolvierenden Prüfungen verbunden. Die Anmeldung muss innerhalb der zuvor in der Fakultät für Medizin bekannt gegebenen Anmeldefrist oder für den Fall, dass eine solche nicht bestimmt ist, bis spätestens zum Tag des Vorlesungsbeginns der Universität Ulm für das jeweilige Semester erfolgen. Bei Lehrveranstaltungen für das erste Fachsemester verlängert sich diese Frist um eine Woche. Näheres dazu ist den Studienordnungen für den Studiengang Humanmedizin zu entnehmen.

Zahnmedizin

  • Allgemeines
    Das Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie veröffentlicht und aktualisiert ebenfalls laufend Informationen zu den Prüfungen in Zahnmedizin auf seiner Internet-Seite. Dort sind u. a. auch die Approbationsordnungen und Hinweise zu den für die Anmeldung zu den Prüfungen erforderlichen Leistungen zu finden.
  • Naturwissenschaftliche und Zahnärztliche Vorprüfung sowie Zahnärztliche Prüfung
    Die Termine für die Prüfungen sind dem Aushang beim Studiensekretariat zu entnehmen. Die Zulassung zur jeweiligen Prüfung erfolgt auf Antrag (s. Formularseite). Der Antrag ist zusammen mit allen für die Antragstellung erforderlichen Nachweisen (ausgenommen nachzureichende Scheine) beim Studiensekretariat abzugeben. Abgabetermin ist für die Prüfung im Herbst der 30. April und für die Prüfung im Frühjahr der 30. November.
    Die Meldung zur Prüfung ist bindend. Auf ihrer Grundlage erfolgt die Zulassung mit Ladung zur Prüfung, auf der auch die voraussichtlichen Prüfer aufgeführt sind. Die Ladung erfolgt im Regelfall 8 bis 14 Tage vor Prüfungstermin und muss persönlich im Studiensekretariat abgeholt werden.
  • Lehrveranstaltungen
    Zu den einzelnen scheinpflichtigen Lehrveranstaltungen müssen Sie sich für Veranstaltungen des Winter- und Sommersemesters bis zum Tag des Vorlesungs- bzw. Kursbeginns der Universität Ulm für das jeweilige Semester beim Leiter der Veranstaltung zur Teilnahme anmelden. Zugelassene aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung bzw. durch Hochschulstart im Nachrückverfahren müssen sich spätestens bis zum 10. Kurstag nach Semesterbeginn anmelden (Ausschlussfristen).
    Die Scheine werden für regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme im Sinne der Approbationsordnung für Zahnärzte vom jeweils verantwortlichen Leiter der Lehrveranstaltung nach einer Prüfung und Bewertung vergeben.

Für Prüfer

Bei schriftlichen Prüfungen kann eine prüfungsberechtigte Person, die regelmäßig auch die Lehrveranstaltung abhält, anwesend sein, muss aber nicht. Es ist jedoch sicherzustellen, dass eine Aufsichtsperson anwesend ist. Damit soll gewährleistet werden, dass Prüflinge ggf. eine Unruhe im Prüfungsraum oder auch Störungen durch äußere Einwirkungen wie z.B. Lärm unverzüglich rügen und um Abhilfe bitten können. Welche Qualität diese Aufsichtsperson haben soll, liegt in der organisatorischen Verantwortung der Lehrenden. Grundsätzlich reichen wissenschaftliche / nichtwissenschaftliche Hilfskräfte, aber auch sonstige Mitarbeiter aus. Bei beruflich relevanten Prüfungen (alle Prüfungen in den Bachelor-, Master- und Staatsexamensstudiengängen) könnten sich wissenschaftliche Mitarbeiter empfehlen, um ggf. auf Sachkundefragen während der Prüfung besser eingehen zu können, aber auch um gegenüber den Prüflingen bei einem Verdacht eines Täuschungsversuchs bzw. ordnungswidrigen Verhaltens sicherer und sachgerechter reagieren zu können, um so Prüfungsrechtsstreite im Vorfeld zu vermeiden. Da es jedoch keine Rechtsprechung zu diesem Thema gibt, sind diese Erfordernisse nicht zwingend - auch bei beruflich relevanten Prüfungen können Hilfskräfte als Aufsichtspersonen eingesetzt werden.
Entscheidend wird jedoch sein, dass Auskunftspersonen, unabhängig von ihrer Qualifikation, über den Prüfungsablauf und die Hinweise zu einer Prüfung (was sollte aus Sicht des Prüfers gesagt werden) sowie denkbare Störungen informiert werden und wissen, wie ein Protokoll darüber zu fertigen und was zu protokollieren ist (Täuschungsversuche, besondere Vorkommnisse, Rügen der Prüflinge etc.). Davon unberührt bleibt die Prüferqualifikation. Selbstverständlich muss derjenige, der die Prüfung bewertet, eine hinreichend fachliche Qualifikation zur Beurteilung der Prüfungsleistung haben.

Was auf dem Klausurdeckblatt steht, fällt in den Ermessens- und Verantwortungsbereich des Prüfers. Jedoch sollten aus verfahrenstechnischen Gründen zumindest die folgenden Informationen auf dem Klausurdeckblatt enthalten sein: - Name, Vorname, Matrikelnummer, Studiengang, Abschluss des Studierenden - Name, Datum und Uhrzeit der Prüfung - Note und Unterschrift Prüfer Bitte nutzen Sie hierfür unsere Vorlagen.

Grundsätzlich muss nichts verlesen werden, wobei gilt, dass es dem Ermessensbereich des Prüfers zuzurechnen ist, ob er etwas vorliest oder dies unterlässt. Sinnvoll könnte sein, etwas über den Ablauf der Prüfung, die Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen, die Dauer, Hilfsmittel, den Rücktritt  von der Prüfung bzw. Sanktionen bei Täuschungsversuchen zu sagen. Man sollte die Prüflinge darauf hinweisen, dass sie mit Absolvieren der Prüfung erklären, dass sie psychisch und physisch prüfungsfähig sind. Für die Mediziner gibt es eine schriftliche "Belehrung der Prüfungsteilnehmer und Prüfer", an welcher man sich orientieren kann.

Vor der Prüfung sollten die Prüfer/Aufsichtspersonen sich die Liste über die angemeldeten Studierenden aus dem Hochschuldiensteportal der Universität Ulm ausdrucken. Die Aufsichtspersonen können über die Studierendenausweise (Matrikelnummer in Verbindung mit dem Namen) die Prüfungsteilnahmeberechtigungen kontrollieren, müssen es aber nicht. Hier liegt es im Ermessen des Prüfers/der Aufsichtsperson zu entscheiden, ob kontrolliert wird. Setzt die Person den Ausweis für die Zulassung zur Prüfung voraus, sollte konsequenterweise auch die Nichtzulassung zur Prüfung erfolgen, wenn sich der Prüfling weder durch einen Studierendenausweis noch durch einen Personalausweis ausweisen kann.

Eine Veröffentlichung ist nicht mehr notwendig, da die Studierenden die Ergebnisse ihrer Prüfungen, sobald diese verbucht worden sind, im Hochschulportal der Universität Ulm online einsehen und ausdrucken können. Grundsätzlich ist eine Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse im Internet unter Angabe der Matrikelnummer selbst bei Einwilligung durch die Studierenden nicht zulässig, da über Suchfunktionen im Internet leicht ein Zusammenhang mit weiteren im Netz befindlichen Daten Studierender herzustellen ist. Möchte der Prüfer trotz der Einsichtmöglichkeit der Studierenden im Hochschulportal eine eigene Veröffentlichung der Ergebnisse vornehmen, ist folgendes zu beachten:
Jeder Prüfungsteilnehmer, der die Note im Internet (nicht Hochschulportal) abrufen möchte, bekommt für seine Prüfung eine Nummer, die er sich merkt und deren Zuordnung keinem anderen Prüfungsteilnehmer zugänglich ist. Im Internet wäre dann neben dieser Nummer die Note der Prüfung zu finden. Bedenken Sie, dass bei einer Nummernvergabe aufgrund der Sitzreihenfolge es für Klausurteilnehmer möglich ist, sich auch die Nummern der Sitznachbarn sowie weiterer Klausurteilnehmer zu merken. Verteilen Sie daher die Nummern nicht nach der Sitzreihenfolge, sondern durch andere Verfahren. Ein Vorhalten der Prüfungsergebnisse im Internet ist dabei nur in einem bestimmten engen Zeitfenster zulässig (30 Kalendertage).
Kontakt

Studiensekretariat
Universität Ulm
89069 Ulm
Telefon: +49 (0)731/50-24444
Telefax: +49 (0)731/50-12-22058
E-Mail: studiensekretariat@uni-ulm.de
Ansprechpartner und Öffnungszeiten

Hausanschrift:
Universität Ulm
Studiensekretariat
Albert-Einstein-Allee 11
89081 Ulm

Kontakt Vorsitzende Fachprüfungsausschüsse

Vorsitzende der Fachprüfungsausschüsse