Bachelorabschluss oder mindestens gleichwertiger Abschluss an einer Universität, Hochschule für angewandte Wissenschaften, Dualen Hochschule oder an einer anerkannten ausländischen Hochschule oder in einem fachverwandten oder fachspezifischen Studiengang auf dem Niveau von mindestens drei Studienjahren
- im Studiengang Informatik, Software Engineering, Medieninformatik oder Künstlichen Intelligenz, nachgewiesen durch eine akademische Abschlussprüfung mit einem Bachelorabschluss mit der Gesamtnote 2,7 oder besser
oder, soweit noch kein Abschluss vorliegt,
durch die bis zum Zeitpunkt des Einreichens des Antrages erbrachten bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen mit der Durchschnittsnote 2,7 oder besser
ODER
- im Studiengang Kognitionswissenschaft, Mathematik, Datenwissenschaft, Physik, Ingenieurwissenschaften oder in einem anderen Studiengang mit Bezug zur Künstlichen Intelligenz, nachgewiesen durch eine akademische Abschlussprüfung mit einem Bachelorabschluss mit der Gesamtnote 2,3 oder besser
oder, soweit noch kein Abschluss vorliegt,
durch die bis zum Zeitpunkt des Einreichens des Antrags erbrachten bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen mit der Durchschnittsnote 2,3 oder besser.
Weiterhin nachzuweisen sind: - mindestens 30 ECTS in der praktischen und theoretischen Informatik
- mindestens 22 ECTS in der Mathematik, insbesondere in den Bereichen linearen Algebra, Analysis, Numerik, Stochastik oder Statistik.
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.
Rechtlich verbindlich sind die Angaben in der Zulassungssatzung für den Masterstudiengang Künstliche Intelligenz.