PROMOS-Stipendienprogramm

 

Das PROMOS-Programm fördert selbstorganisierte Auslandsvorhaben von Studierenden und Promovierenden. Ziel ist die Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen. Es handelt sich um ein Stipendienprogramm des DAAD, das aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert wird.


Das International Office der Universität Ulm fördert insbesondere:

 AUSLANDSVORHABEN 

ZIELREGION

ZIELGRUPPE

AUFENTHALTS-/ FÖRDERDAUER

 Masterarbeiten

weltweit

Studierende

min. 1 Monat* bis 
max. 6 Monate

 Wissenschaftliche  Arbeiten

weltweit

Lehramtsstudierende

min. 1 Monat* bis 
max. 6 Monate 

 Praktika
 inkl. PJ-Tertiale  und  Famulaturen

außerhalb des ERASMUS-Raums

Studierende

min. 4 Wochen* bis
max. 6 Monate

 Studienaufenthalte

außerhalb des ERASMUS-Raums

Studierende

min. 1 Monat* bis
max. 6 Monate

 Sprachkurse

weltweit

Studierende, Promovierende

min. 3 Wochen bis
max. 6 Monate
(min. 25 Wochenstunden)

 Fachkurse

weltweit

Studierende, Promovierende

bis zu 6 Wochen

 Studienreisen

weltweit

Studierende, Promovierende

bis zu 12 Tage

 * 1 Monat ~ 
 mind. 30 Tage
  

 

 



 

Förderung von Einzelpersonen

Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende der Universität Ulm,

  • die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • die Deutschen (gem. der Definition bei BAföG) gleichgestellt sind,
  • sowie internationale Studierende, wenn sie mit dem Ziel in einem Studiengang an der Universität Ulm eingeschrieben sind, den Abschluss an der Universität Ulm zu erreichen.

Wichtig zu wissen: 

  1. Stipendiat*innen müssen während der gesamten Laufzeit ihrer PROMOS-Förderung immatrikuliert bleiben.
  2. Für Bewerber*innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, wo Sie sich seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufgehalten haben. 

  • Masterarbeiten (weltweit)Aufenthalte an ausländischen Hochschulen zur Anfertigung oder Vorbereitung von  Masterarbeiten können mit einer Dauer von mindestens einem Monat bis zu sechs Monaten gefördert werden.
  • wissenschaftliche Arbeiten von Lehramtsstudierenden (weltweit)
    Aufenthalte an ausländischen Hochschulen zur Anfertigung oder Vorbereitung von  wissenschaftlichen Arbeiten von Lehramtsstudierenden können mit einer Dauer von mindestens einem Monat bis zu sechs Monaten gefördert werden.
  • Praktika, inklusive PJ-Tertiale und Famulaturen im Medizin-Studium (außerhalb des Erasmus-Raums)
    Praktikumsaufenthalte können mit einer Dauer von mindestens vier Wochen bis zu sechs Monaten gefördert werden. Eine Praktika-Förderung im Erasmus-Raum ist in der Regel nicht möglich. Praktika im Erasmus-Raum können in Ausnahmefällen gefördert werden, wenn eine Erasmus+ Traineeship Förderung ausgeschlossen ist.
  • Studienaufenthalte (außerhalb des Erasmus-Raums)
    Studienaufenthalte an ausländischen Hochschulen können mit einer Dauer von mindestens einem Monat bis zu sechs Monaten gefördert werden.  Studienaufenthalten bei denen ein ausländischer Abschluss angestrebt wird, sind nicht förderfähig. Eine Förderung von Studienaufenthalten im Erasmus-Raum ist nicht möglich.
  • Sprachkurse an Hochschulen oder etablierten Sprachinstituten (weltweit)Aufenthalte für Sprachkurse können mit einer Dauer von mindestens drei Wochen bis maximal sechs Monaten gefördert werden. Förderbar sind Kurse an Hochschulen oder etablierten Sprachinstituten im Ausland. Grundsätzlich können nur Sprachkurse mit mindestens 25 Wochenstunden gefördert werden.
  • Fachkurse an Hochschulen (weltweit) Die Dauer von Aufenthalten für Fachkurse darf maximal sechs Wochen betragen. Die Dauer ist angemessen zu wählen. Als Fachkurse gelten z.B. Sommerkurse-/schulen, Workshops an Hochschulen oder ähnliche Veranstaltungen.
    Vortrags- und Kongressreisen werden nicht gefördert, da sie bereits über andere Programme im DAAD gefördert werden. Informationen hierzu auf der Webseite des Kongressreisenprogramms.
  • Studienreisen ins Ausland (weltweit)Ausführliche Informationen zur Förderung von Studienreisen entnehmen Sie bitte der Infobox "Studienreisen" (siehe unten).

Grundsätzlich gilt, dass eine Förderung über PROMOS nur dann möglich ist, wenn eine Förderung über Erasmus+ ausgeschlossen ist.

 

Die Förderung ist länderspezifisch. Die maximale Förderhöhe berechnet sich folgendermaßen:

  • Reisekostenpauschale +  (x) monatliche Teilstipendien + ggf. Kursgebühren

In der rechten Spalte können Sie die für das aktuelle Jahr gültigen Fördersätze herunterladen und einsehen.

Bitte beachten Sie: Abgebildet sind die maximalen Förderraten. Aufgrund hoher Bewerbungszahlen und begrenzter Stipendienmittel ist es in der Regel so, dass viele Mobilitäten, die als förderwürdig eingestuft wurden, nur anteilig oder gar nicht gefördert werden können.

Eine Übersicht darüber, welche Förderleistungen bei welchen Fördermaßnahmen eingesetzt werden können, zeigt die nachstehende Übersicht.

Auslandsvorhaben

monatl. Teilstipendien

Reisekosten-pauschale

Kurs- gebühren

Aufenthalts-pauschale (Studienreisen)

Förderung

länderspezifisch (ca. 350-550 € / Monat)

länder-spezifisch

500 € / Person

länderspezifisch (ca. 30-45€ / Person / Tag)

Masterarbeiten

X

X

 

 

Wissenschaftliche Arbeiten (Lehramt)

X

X

 

 

Praktika
inkl. PJ-Tertiale und Famulaturen

X

X

 

 

Studienaufenthalte

X

X

 

 

Sprachkurse an Hochschulen

X

X

X

 

Fachkurse an Hochschulen

X

X

X

 

Studienreisen

 

 

 

X

Anderweitige Förderungen müssen bei einer Bewerbung für ein PROMOS-Stipendium angegeben werden!

Die PROMOS-Förderung muss bei anderen öffentlichen deutschen Stipendiengebern angezeigt werden!

1. PROMOS und PROMOS
Grundsätzlich können Studierende innerhalb eines Bildungsabschnitts (Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen etc.) mit verschiedenen Maßnahmen gefördert werden. Innerhalb eines Bildungsabschnittes können Studierende eine maximal sechsmonatige Förderung durch PROMOS erhalten.

2. Erasmus+ und PROMOS
Erasmus+ und PROMOS-Förderungen können nicht gleichzeitig bezogen werden.

3. BAföG-Leistungen und PROMOS
Die Studierenden müssen die PROMOS-Förderung bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG angegeben. Die Verrechnung von PROMOS-Förderleistungen mit den Leistungen des Auslands-BAföG erfolgt immer dort.

4. DAAD-Individualstipendien und PROMOS
DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

5. Deutschlandstipendium und PROMOS
Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können gleichzeitig bezogen werden.

6. Deutsche öffentliche Stipendien und PROMOS-Stipendien
Die Studierenden müssen die PROMOS-Förderung bei möglichen anderen Stipendienträgern bei der Bewerbung angeben. Doppelförderungen aus deutschen öffentlichen Mitteln sind nicht zuwendungsfähig.  Werden durch deutsche öffentliche Mittel Auslandsaufenthalte gefördert, ist maßgeblich, welcher Zweck verfolgt wird. Das bedeutet, dass eine Förderung mittels PROMOS nicht möglich ist, wenn bereits mit deutschen öffentlichen Mitteln derselbe Zweck verfolgt wird.

  • Es wird dringend geraten, bei der Planung und Durchführung von Aktivitäten im Ausland die Reise- und Sicherheitshinweise und insbesondere die (Teil-) Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes zu beachten. Liegt eine (Teil-) Reisewarnung des Auswärtigen Amts vor, so wird dringend empfohlen, dem Appell des Auswärtigen Amts zu folgen und Reisen in die entsprechende Region zu unterlassen.
  • PROMOS Stipendiat*innen sollen sich grundsätzlich, insbesondere bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage, auf der Seite des Auswärtigen Amtes registrieren („Elektronische Erfassung con Deutschen im Ausland“)
  • Nützliche Links zur sicheren Planung Ihrer Reise finden sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.
  • Studierende müssen während der gesamten Laufzeit Ihrer Förderung durch ein PROMOS-Stipendium immatrikuliert bleiben. Gegebenenfalls können sie sich jedoch auf Antrag beim Studierendensekretariat beurlauben lassen. (Achtung: Beurlaubung im PJ-Tertial nicht möglich.)
  • Die PROMOS-Förderung muss bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG angegeben werden. Die Verrechnung von PROMOS-Förderleistungen mit den Leistungen des Auslands-BAföG erfolgt immer dort.

 

 

Bewerbungen von Einzelpersonen

Das sind die regelmäßigen Bewerbungsfristen – immer vorbehaltlich einer Förderzusage durch den DAAD:

  • 15. Januar 20XX (für Aufenthalte mit Starttermin zwischen Januar und April desselben Jahres)
  • 15. Mai 20XX (für Aufenthalte mit Starttermin zwischen Mai und September desselben Jahres)
  • 15. Oktober 20XX (für Aufenthalte mit Starttermin zwischen Oktober und Dezember desselben Jahres)

Bitte beachten Sie:

  1. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungen frühestens vier Monate vor Bewerbungsschluss (also nicht vor dem davorliegenden Bewerbungstermin) ein. Ansonsten müssen wir diese leider stornieren.
  2. Wir berücksichtigen nur fristgerecht und vollständig eingereichte Bewerbungen.
  3. Eine Auswahlentscheidung wird vier bis sechs Wochen nach Bewerbungsschluss bekanntgegeben.

Bitte nutzen Sie die Online-Bewerbung. Den Link finden Sie in der rechten Spalte. 

Welche Unterlagen im Einzelfall eingereicht werden müssen, variiert je nach Auslandsvorhaben: 

AuslandsvorhabenMotivations-schreibenLebenslaufImmatrikulations-bescheinigungNotenspiegel / Leistungs-nachweiseAnnahme-erklärung der GasteinrichtungGutachten einer/s Hochschul-lehrendenBestätigung des/r BetreuendenLearning Agreement
Masterarbeiten

X

X

XXXX*X-
Wissenschaftliche Arbeiten

X

X

XXXX*X-
Praktika
inkl. PJ-Tertiale und Famulaturen

X

X

XXXX*-X* nur PJ
Studienaufenthalte

X

X

XXXX*-X*
Sprachkurse

X

XXXX**---
Fachkurse

X

XXXX**---

X* = Formular als Download in Mobility-Online verfügbar; das ausgefüllte und unterschriebene Gutachten muss vor Bewerbungschluss an promos[at]uni-ulm.de geschickt werden
X** = Kursreservierung mit Infos bzgl. Kursumfang, Kursinhalt, sowie Start- und Enddatum

Ab 2024 muss Ihrer Bewerbung im PROMOS-Programm kein Nachweis über Kenntnisse in der Arbeits-/Unterrichtssprache vorgelegt werden.

Für Studierende der Medizin gilt folgender Hinweis:
Für die Anerkennung des PJs beim LPA muss dennoch ein Sprachnachweis vorgelegt werden. Hierfür muss mindestens das Sprachniveau B2 (in allen 4 Kompetenzbereichen: Verstehen, Sprechen, Schreiben, Leseverstehen) vorhanden sein. Der Sprachnachweis ist dann im Studiensekretariat bzw. beim Landesprüfungsamt einzureichen.

Informationen für Stipendiat*innen

Mit der Teilnahme am PROMOS-Stipendienprogramm ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Geförderte Studierende haben jedoch die Möglichkeit, über den DAAD eine Versicherung abzuschließen.

Es kommen insbesondere folgende Tarife in Betracht:

  • 720 (Deutsche Praktikanten ins Ausland)
  • 726 (Deutsche Studierende und Doktoranden ins europäische Ausland)
  • 750 (Deutsche Studierende & Doktoranden weltweit)

Siehe auch: Versicherungsschutz im Ausland

  • Bitte informieren Sie uns umgehend, falls sich die Rahmenbedingungen für Ihr Auslandsvorhaben ändern.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie dem PROMOS-Projektmanager sowie anderen Stipendiengeber mitteilen müssen, falls Sie weitere Förderungen für Ihr Vorhaben erhalten.
  • Die Stipendiat*innen müssen die PROMOS-Förderung bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG angegeben. Die Verrechnung von PROMOS-Förderleistungen mit den Leistungen des Auslands-BAföG erfolgt immer dort.

Zum Start Ihrer Stipendienzahlungen müssen Sie innerhalb einer Woche nach Ankunft bei Ihrer Gastinstitution die folgenden Dokumente über das Online-Portal einreichen:

  • Arrival Confirmation

Innerhalb eines Monats nach Beendigung des fachbezogenen Auslandsaufenthalts müssen folgende Unterlagen über das Online-Portal eingereicht werden:

  • Attendance Confirmation
  • Abschlussbericht

Eine Verlängerung des Aufenthalts aus privaten Gründen oder Urlaub haben keine Frist aufschiebende Wirkung.

Erfahrungsberichte ehemaliger Stipendiat*innen

Nachhaltige Unternehmensführung / Warmadewa / Indonesien

Psychologie/ Swineburne University of Technology / Australien


Das International Office übernimmt keine Gewähr für den Inhalt der Berichte.

Wroclaw University of Economics / Polen

Audencia Business School / Frankreich


Das International Office übernimmt keine Gewähr für den Inhalt der Berichte.

Studienreisen für Gruppen

Studienreisen ins Ausland (weltweit)

Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und dem landeskundlichen Einblick in das Gastland muss die Begegnung mit Studierenden und Wissenschaftlern im Mittelpunkt stehen.

Studienreisen können mit einer Dauer von bis zu 12 Tagen über Aufenthaltspauschalen (siehe aktuelle PROMOS-Fördersätze) gefördert werden.

Hochschulangehörige der Universität Ulm, die eine Studienreise für Studierende oder DoktorandInnen der Universität Ulm organisieren, können einen Antrag auf eine PROMOS-Förderung einreichen.

Studienreisen können mit einer Aufenthaltspauschale pro Person und Tag gefördert werden. Die Höhe der Förderung berechnet sich folgendermaßen:

       Länderspezifische Pauschale  x  Teilnehmerzahl  x  Tage

In der rechten Spalte können Sie die für das aktuelle Jahr gültigen Länderpauschalen herunterladen und einsehen.

Es kann maximal ein begleitender Hochschulvertreter gefördert werden.

WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass sich die Höhe der zugesagten Förderung entsprechend einer verringerten Teilnehmerzahl und Reisetage reduziert.

 

 

Anderweitige Förderungen müssen bei einer Bewerbung für ein PROMOS-Stipendium angegeben werden!

Die PROMOS-Förderung muss bei anderen öffentlichen deutschen Stipendiengebern angezeigt werden!

Es müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Annahme- / Verpflichtungserklärung inkl. unterschriebene Teilnehmerliste (Formular, das nach Zusage zur Verfügung gestellt wird)
  • Abschlussbericht (formlos)
  • ggf. Kostenaufstellung über die Verwendung der Fördermittel (formlos)

 

WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass sich die Höhe der zugesagten Förderung entsprechend einer verringerten Teilnehmerzahl und Reisetage reduziert. (Zur Berechnung siehe "Was umfasst die Förderung?")

Die regelmäßigen Bewerbungsfristen für zukünftige Förderjahre lauten vorbehaltlich einer Förderzusage durch den DAAD wie folgt:

  • 15. Januar 20XX (für Aufenthalte ab Januar desselben Jahres)
  • 15. Mai 20XX (für Aufenthalte ab Mai desselben Jahres)
  • 15. Oktober 20XX (für Aufenthalte ab Oktober desselben Jahres)

Eine Auswahlentscheidung wird 4 - 6 Wochen nach Bewerbungsschluss bekannt gegeben.

Der Förderzeitraum sollte spätestens sechs Monate nach Bewerbungsschluss beginnen.

Bitte verwenden Sie das Antragsformular für Studienreise in der rechten Spalte und senden es per E-Mail an das International Office.

Kontakt

Moodle-Kurs "Wege ins Ausland"

Besuchen die unseren Moodle-Kurs (Selbsteinschreibung):

Wege ins Ausland

Hier finden Sie Folien zu den Vorträgen aus der letzten Internationalen Woche und zusätzliche Informationen.

Jährliche Bewerbungsfristen:
  • 15.01. für Aufenthalte Start ab Jan.*
  • 15.05. für Aufenthalte Start ab Mai*
  • 15.10. für Aufenthalte Start ab Okt.*
    *desselben Jahres

Weitere Infos unter: 
“Bewerbungen von Einzelpersonen” – "Wann kann ich mich bewerben?"
 

Fördersätze:

Fördersätze 2024
Fördersätze 2025


Hinweis
Abgebildet sind die maximalen Förderraten. Aufgrund hoher Bewerbungszahlen und begrenzter Stipendienmittel ist es in der Regel so, dass viele Mobilitäten, die als förderwürdig eingestuft wurden, leider nur anteilig oder auch gar nicht gefördert werden können.

Erasmus+ Traineeships: Förderung von Praktika weltweit


Tipp:

Seit 2021 fördert Erasmus+ auch Praktika weltweit. Aufgrund des begrenzten PROMOS-Budgets sowie mit Blick auf die in der Regel besseren Förderkonditionen im Erasmus+ Traineeships-Programm empfehlen wir eine Bewerbung um eine Erasmus+-Förderung, sofern Vorhaben die Förderkriterien für eine Erasmus+-Förderung grundsätzlich erfüllen. Eine Doppelförderung (Erasmus+ & PROMOS) ist nicht möglich.

Details zur Förderung von Praktika weltweit über Erasmus+ und zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Website von KOOR - Erasmus Services BW.

 

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