Anderweitige Förderungen müssen bei einer Bewerbung für ein PROMOS-Stipendium angegeben werden!
Die PROMOS-Förderung muss bei anderen öffentlichen deutschen Stipendiengebern angezeigt werden!
1. PROMOS und PROMOS
Grundsätzlich können Studierende innerhalb eines Bildungsabschnitts (Bachelor, Master, Diplom, Magister, Staatsexamen etc.) mit verschiedenen Maßnahmen gefördert werden. Innerhalb eines Bildungsabschnittes können Studierende eine maximal sechsmonatige Förderung durch PROMOS erhalten.
2. Erasmus+ und PROMOS
Erasmus+ und PROMOS-Förderungen können nicht gleichzeitig bezogen werden.
3. BAföG-Leistungen und PROMOS
Die Studierenden müssen die PROMOS-Förderung bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG angegeben. Die Verrechnung von PROMOS-Förderleistungen mit den Leistungen des Auslands-BAföG erfolgt immer dort.
4. DAAD-Individualstipendien und PROMOS
DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
5. Deutschlandstipendium und PROMOS
Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können gleichzeitig bezogen werden.
6. Deutsche öffentliche Stipendien und PROMOS-Stipendien
Die Studierenden müssen die PROMOS-Förderung bei möglichen anderen Stipendienträgern bei der Bewerbung angeben. Doppelförderungen aus deutschen öffentlichen Mitteln sind nicht zuwendungsfähig. Werden durch deutsche öffentliche Mittel Auslandsaufenthalte gefördert, ist maßgeblich, welcher Zweck verfolgt wird. Das bedeutet, dass eine Förderung mittels PROMOS nicht möglich ist, wenn bereits mit deutschen öffentlichen Mitteln derselbe Zweck verfolgt wird.