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Kooperationsstudiengang Computational Science and Enginiering (CSE)
Besondere Regelungen im Studiengang CSE
Hier finden Sie die neue FSPO CSE 2019
Studierende, die sich bis 02_2019 immatrikuliert haben, studieren nach der FSPO CSE 2016, für sie gilt als Übergangsregelung die Notenverbesserung aus FSPO CSE 2019 § 14 (5) und (6).
Regelungen durch den Prüfungsausschuss abweichend zu FSPO CSE 2016 und 2019:
- Abschlussarbeiten können weiterhin auch rein digital als pdf beim Studiensekretariat eingereicht werden. Diese Regelung wurde aktualisiert. Update: 29.04.2022
Regelungen durch den Prüfungsausschuss auf Grund von CORONA:
- Achtung: die Änderung in § 32 Abs. 5a des Landeshochschulgesetzes wurde Ende Oktober im Landtag beschlossen und wurde nun veröffentlicht.
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=HSchulG+BW&psml=bsbawueprod.psml&aiz=true#jlr-HSchulGBWV30P32
(5a) Für Studierende, die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021 oder im Wintersemester 2021/2022 in einem Studiengang eingeschrieben sind oder waren, verlängern sich in diesem Studiengang die Fristen für die Erbringung von fachsemestergebundenen Studien- und Prüfungsleistungen für jedes dieser Semester jeweils um ein Semester, insgesamt um höchstens drei Semester. Gleiches gilt für die Frist nach Absatz 5 Satz 4 Halbsatz 2. (Frist zu der das Studium abgeschlossen sein muss).