Auszahlungen erfolgen grundsätzlich durch Überweisung auf ein Bankkonto und werden nicht durch die Übergabe von Barschecks (auch Inlands-Verrechnungsschecks) bewirkt.
Nach der Landeshaushaltsordnung sind bare Zahlungen, dazu gehört auch die Übergabe von Schecks, auf Ausnahmefälle zu beschränken.
Auszahlungen mittels Barscheck sind somit nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich (z.B. Gast hat kein Konto im SEPA-Raum und ist nicht länger als einen Monat an der Universität) und bedürfen immer einer gesonderten formlosen schriftlichen Begründung.
Soll der Begünstigte durch die Übergabe eines Schecks besonders gewürdigt werden, liegen für diesen Zweck „Showschecks“ bei der Universitätskasse bereit. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das Konto des Begünstigten.
Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für die Auszahlung mittels Barscheck vorliegen, trifft der Leiter der Universitätskasse bzw. die Leiterin der Abteilung IV-3, Finanzbuchhaltung, Kasse und Steuern.
Bei Vorliegen eines solchen Ausnahmefalles, ist der Barscheck mit einer Vorlaufzeit von einer Woche bei der Abt. IV-3 zu beantragen.
Barschecks sind während der Schalterstunden vom Scheckempfänger unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses bei der Universitätskasse in der Helmholtzstraße 16 abzuholen und innerhalb von 8 Tagen nach der Ausstellung bei der Sparkasse Ulm, oder einer Filiale, zur Einlösung vorzulegen.
In Ausnahmefällen kann der Scheck auch von einer Sekretärin/anderen Person bei der Kasse abgeholt werden. Auch diese Personen müssen sich ausweisen können.