Erasmus+ Studierendenmobilität Studium (SMS)

Nachhaltigkeit und Inklusion

Informationen für Outgoings im akademischen Jahr 2023/24 und 2024/25

Förderung von Nachhaltigkeit und Inklusion

Das Erasmus+ Programm will möglichst vielen Studierenden eine Auslandserfahrung ermöglichen, die sich ohne Zeitverlust bei voller Anerkennung in das Studium integrieren lässt. Darüber hinaus verfolgt das Programm weitere Ziele.

Im Sinne des "Green Deals" der europäischen Kommission sollen Studierende motiviert werden, nachhaltig (also möglichst emissionsarm) an den Ort der Gasthochschule zu reisen. Um "grünes Reisen" (Green Travel) zu fördern, gibt es finanzielle Anreize über das Stipendium.

Manche Studierenden müssen höhere Hürden überwinden bzw. haben weniger Unterstützung, um einen Auslandsaufenthalt zu realisieren. Die deutsche Nationalagentur für Erasmus+ beim DAAD hat folgende Zielgruppen als "Studierende mit geringeren Chancen" identifiziert:

  • Erstakademiker*innen
  • Erwerbstätige Studierende
  • Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
  • Studierende, die eigene Kinder ins Ausland mitnehmen

Studierende, die zu einer dieser Gruppen zählen, können ohne großen Aufwand einen Aufstockungsbeitrag (Social Top-up) zum Stipendium bekommen, bei besonderem Bedarf auch umfangreichere Förderung, um diese Nachteile auszugleichen.

Ausführliche Informationen auf den Webseiten der Deutschen Nationalagentur für das Erasmus+ Programm beim DAAD

Kontakt

Aktuelle Informationen

Aktuelle Informationen sowie ein Merkblatt erhalten Studierende, die für eine Erasmus+ Mobilität ausgewählt wurden zu gegebener Zeit über das Mobility-Online Portal bzw. per eMail.

Grünes Reisen (Green Travel)

WAS VERSTEHT MAN UNTER GREEN TRAVEL?

Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei denen emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Die Reise mit dem Fahrrad gilt selbstverständlich auch als nachhaltig. Die Reise mit Schiff oder Fähre zählt - wie die Reise mit Auto, Motorrad oder dem Flugzeug - nicht zu den nachhaltigen (emissionsarmen) Reiseformen.

WIE FÖRDERT Erasmus+ GREEN TRAVEL?

Outgoings 2023/24

Studierende, die für den überwiegenden Teil der Reisestrecke (mehr als 50%) emissionsarme Verkehrsmittel nutzen, erhalten einmalig ein Top-up in Höhe von € 50. Da nachhaltiges Reisen in der Regel zeitaufwändiger ist, können zusätzlich bis zu 4 zusätzliche Reisetage (bis zu 2 Tage Anreise / bis zu 2 Tage Abreise) mit dem Tagessatz der jeweiligen Förderrate des Gastlandes gefördert werden. (Eine reguläre Anreise wird mit jeweils einem Tag pro Strecke angesetzt, die nicht vergütet wird).

Studierende, die nicht nachhaltig reisen, bekommen auch kein Stipendium für die Reisetage.

Outgoings 2024/25

Studierende, die für den überwiegenden Teil der Reisestrecke (mehr als 50%) emissionsarme Verkehrsmittel nutzen, können das Stipendium mit dem Tagessatz der jeweiligen Förderrate des Gastlandes für bis zu 6 Reisetagen (insgesamt = Hin- plus Rückreise, nicht pro Strecke) bekommen. Das Top-up in Höhe von € 50 entfällt im Vergleich zum letzten Jahr.

Studierende, die nicht nachhaltig reisen, bekommen das Stipendium für max. 1 Reisetag pro Strecke (hin und zurück: max 2 Tage) mit dem Tagessatz der jeweiligen Förderrate des Gastlandes.

Nachweise: z.B. Fahrkarten, Tankquittungen, Übernachtungsbelege, Erklärung der Mitreisenden

 

Aufstockungsbetrag für Studierende mit geringeren Chancen (Social Top-up)

WAS IST EIN SOCIAL TOP-UP?

Das Social-Top-up ist eine Aufstockung zu dem regulären monatlichen Erasmus+ Stipendium in Höhe von € 250 pro Monat. Es kann jedoch nur für die Zeiträume gewährt werden, die auch mit einem monatlichen Stipendium gefördert werden. Für Zeiträume ohne finanzielle Förderung (Zero Grant) kann kein Top-up gewährt werden.

WER KANN EIN SOCIAL TOP-UP BEANTRAGEN?

Studierende, die für eine Erasmus+-Mobilität ausgewählt wurden und ihren Platz angenommen haben, können ein Social Top-up beantragen, wenn eine der folgenden Bedingungen auf sie zutrifft:

  • Studierende mit Behinderung:
    Antragsberechtigt sind Studierende ab einem Grad der Behinderung von 20.
    Nachweis: Schwerbehindertenausweis, ggf. Bescheid vom Landessozialamt, ärztliches Attest.
  • Studierende mit chronischer Erkrankung:
    Antragsberechtigt sind Studierende mit einer chronischen Erkrankung, durch die ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.
    Nachweis: Ärztliches Attest, welches bestätigt, dass auf Grund der vorliegenden chronischen Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf entsteht.
  • Studierende mit Kindern:
    Antragsberechtigt sind Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder während des gesamten Auslandsaufenthalts mitnehmen. Wenn beide Elternteile einen Auslandsaufenthalt antreten, ist eine Doppelförderung eines Kindes ausgeschlossen. Sollten beide Elternteile zwei oder mehr Kinder mitnehmen, können beide einen Zuschuss erhalten.
    Nachweis: z.B. Geburtsurkunde, Kindergeldbescheid, Sorgerechtsbescheid, Kinderausweis sowie Reiseunterlagen des Kindes/der Kinder
  • Erstakademiker*innen:
    Studien haben ergeben, dass Studierende, deren Eltern nicht studiert haben, seltener einen Auslandsaufenthalt in Erwägung ziehen. Mit einer Zusatzförderung möchte das Erasmus-Programm diese Studierenden ermutigen, den Schritt ins Ausland zu wagen. Antragsberechtigt sind Erstakademiker*innen, also Studierende, deren beide Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen. Bei alleinerziehenden Eltern gilt diese Regelung nur für das jeweilige Elternteil, bei dem der/die Studierende aufgewachsen ist.
    Der Abschluss einer hochschulähnlichen Berufsakademie gilt dabei als akademischer Abschluss. Ebenso gelten im Ausland absolvierte Studiengänge als akademischer Abschluss, auch wenn sie in Deutschland nicht anerkannt sind (kann i.d.R. auf der Webseite Hochschulkompass der HRK oder der Webseite der Stiftung Akkreditierungsrat nachgeschlagen werden. Ein Meisterbrief gilt nicht als akademischer Abschluss.
    Nachweis: Selbstauskunft der Eltern
  • Erwerbstätige Studierende:
    Studierende, die ihren Lebensunterhalt in erheblichem Maße selbst verdienen, zögern möglicherweise, einen Auslandsaufenthalt anzutreten, da sie im Ausland oft nicht weiterarbeiten können und der Verdienst wegfällt. Um diese Problematik abzumildern, sind Studierende antragsberechtigt, sofern folgende Kriterien erfüllt sind:
    •    Es handelt sich um eine Beschäftigung mit einem Netto-Verdienst von über 450 Euro und unter 850 Euro pro Monat. Auch bezahlte Praktika gelten als Beschäftigung; selbstständige Tätigkeit nicht.
    •    Die Beschäftigung erfolgte für mindestens 6 Monate durchgängig bis zum Antritt des Erasmus+ Aufenthalts ab dem 15. Juni des Vorjahres (für Aufenthalte ab WS) | 15. Dezember des Vorjahres (für Aufenthalte ab SS)
    •    Es kann sich um ein einziges Beschäftigungsverhältnis handeln oder um mehrere, die unmittelbar aufeinander folgen. Eine Unterbrechung im Rahmen der regulären Urlaubszeit während der Beschäftigung stellt kein Problem dar.
    •    Die Tätigkeit wird während des Auslandsaufenthalts nicht weitergeführt, so dass es zu einem Verdienstausfall kommt. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
    •    Studierende, die eine selbstständige Tätigkeit, einen dualen / berufsbegleitenden Studiengang mit einem festen Gehalt ausführen oder ein Praktikum im Ausland absolviert haben, sind von der Beantragung ausgeschlossen.

    Nachweis: Arbeitsvertrag, Kündigung / Ruhevereinbarung, Gehaltsabrechnungen

Sollten im Einzelfall mehrere Bedingungen zutreffen, kann das Social Top-up dennoch nur einmal gewährt werden!

Beantragung und Nachweise


Im Rahmen des Bewerbungsprozesses über Mobility-Online erhalten Sie einen Fragebogen. Darin können Sie mit wenigen Klicks angeben, ob Sie Green Travel und/oder ein Social Top-up beantragen möchten und aus welchem Grund. Nachdem Sie den Fragebogen zu Green Travel und/oder den Social Top-ups ausgefüllt haben, können Sie eine „Ehrenwörtliche Erklärung“ herunterladen. Diese müssen Sie unterzeichnen und wieder in Mobility-Online hochladen.

Mit dem Antrag müssen keine weiteren Nachweise eingereicht werden. Mit der Ehrenwörtlichen Erklärung verpflichten Sie sich aber, sämtliche Belege und Nachweise, einschließlich der Ehrenwörtlichen Erklärung selbst, bis zu 5 Jahre aufzubewahren und falls erforderlich vorzulegen. Das International Office behält sich vor, nach Abschluss der Mobilität stichprobenartig von einigen Geförderten die Nachweise einzufordern. Im Rahmen eines Audits durch die Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit beim DAAD können die Nachweise auch noch bis zu 5 Jahre später angefordert werden.

Hinweis: Der Fragebogen nach Abschluss des Auswahlverfahrens diente nur zu Planungszwecken. Der Fragebogen zur Antragstellung muss vor Erstellung des Grant Agreements ausgefüllt werden.
 

Förderung durch eigenständigen Antrag (Realkostenantrag)

Es ist denkbar, dass das pauschale Top-up in Höhe von € 250 pro Fördermonat in besonderen Fällen nicht ausreichend sind. Dann ist es möglich, dass

  • Studierende mit eigenen Kindern
  • mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

einen eigenen Antrag auf Förderung der tatsächlichen Kosten stellen. Dieser Antrag ist sehr aufwändig, muss gut vorbereitet und spätestens drei Monate vor Beginn der Auslandsmobilität über das International Office bei der deutschen Nationalagentur für Erasmus+ beim DAAD eingereicht werden. Studierende, die einen solchen Antrag in Betracht ziehen, werden gebeten sich baldmöglichst nach der Auswahl für einen Platz mit dem International Office in Verbindung zu setzen.

Die Zusatzförderung beträgt in der Regel maximal 15.000 € pro Semester (max. 30.000 € pro Studienjahr und pro Mobilität). Die Antragssumme wird nach Ihrem persönlichen Bedarf berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass dabei nur Mehrkosten berücksichtigt werden können, die
a) nicht von nationalen Stellen (Integrationsämtern, Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Sozialämtern, Studentenwerken) übernommen werden.
b) Ihnen nachweislich durch den Auslandsaufenthalt entstehen. Hierzu zählen z. B. zusätzliche Flugkosten und Kosten für die Unterkunft von mitreisenden Assistenten oder für eine barrierefreie Unterkunft.
Da Sie die Differenz zwischen den Kosten im In- und Ausland nachweisen müssen, planen Sie für die Antragstellung bitte ausreichend Zeit ein.

Eine Förderung der Realkosten ist kombinierbar mit einem Social Top-up, sofern das Social Top-up aus einem anderen Grund gewährt wird. Z.B. Realkostenerstattung wegen chronischer Erkrankung und Social Top-up als Erstakademiker*in.

Förderung von vorbereitenden Reisen

Für Studierende mit Behinderung (GdB > 20) oder mit einer chronischen Erkrankung kann es zudem wichtig sein, vor Antritt der bewilligten Mobilität den zukünftigen Studienort zu erkunden in Hinblick auf barrierearmen Wohnraum, Bedingungen auf dem Campus, ÖPNV. In diesem Fall kann eine vorbereitende Reise, ggf. mit einer Assistenzperson, gefördert werden.

Der Antrag muss ca. 3 Monate vor der vorbereitenden Reise über das International Office bei der deutschen Nationalagentur für Erasmus+ beim DAAD eingereicht werden.

Es können maximal 15.000 EUR pro Mobilität bewilligt werden, sofern eine Reihe von Bedingungen erfüllt sind.

Nützliche Informationen zur Barrierefreiheit im Ausland

Auf der Internetseite wheelmap.org des Berliner Vereins Sozialhelden e.V. können User*innen weltweit auf einer Online-Karte rollstuhlgerechte Restaurants, Cafés und Bushaltestellen mit einem Ampelsystem nach Barrierefreiheit bewerten.

Das Erasmus Student Network (ESN) bietet mit der Internetseite www.mapped.eu eine Rating-Plattform zur Bewertung der Barrierefreiheit  europäischerHochschulen.